Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) schließt nicht nur die Versorgungslücke von Arbeitnehmern. Vielmehr dient sie dem Arbeitgeber als personalpolitisches Instrument. Durch eine intelligente Gestaltung des Angebotes in der bAV kann ein Arbeitgeber sich attraktiver gegenüber anderen Arbeitgebern positionieren. Die arbeitgeberfinanzierte bAV ist besonders effektiv für die Gewinnung sowie für die dauerhafte Bindung von qualifiziertem Fach- und Führungskräftepersonal.

Eine attraktiv ausgestaltete Unterstützung bei der Altersvorsorge kann also ein gewichtiges Argument für den Arbeitnehmer bei der Wahl eines Arbeitgebers sein. Die Form der betrieblichen Altersversorgung, die ein Unternehmen wählt, ist im Wesentlichen eine Unternehmensentscheidung.

Egal für welche Form ein Unternehmen sich entscheidet, eine betriebliche Altersversorgung liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Eine gängige Form der bAV im Unternehmen ist die Entgeltumwandlung, bei der Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für die bAV aufwenden.