Private Altersvorsorge

Die Beiträge zu privaten Altersvorsorgeverträgen erfüllen nicht die Vorraussetzungen für eine steuerliche Förderung. Eine Begünstigung erfahren aber die Leistungen aus der privaten Altersvorsorge – so werden beispielsweise Leibrenten nur mit dem günstigen Ertragsanteil zur Besteuerung herangezogen.

Auch eine optionale Kapitalabfindung erfährt nur eine Besteuerung mit dem sog. Halbeinkünfteverfahren, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr überschritten hat und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat. Darüber hinaus kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen vererbbar und übertragbar ist.

Man spricht von einer aufgeschobenen Rentenversicherung (gegen Einmalbeitrag oder laufenden Beitrag), wenn die Leibrente nach einer vereinbarten Ansparphase, der Aufschubzeit, beginnt.

 

Perspektive Deutschland