Sofort beginnende
Rente

Ein hohes lebenslanges Einkommen
Mit der GARANTIE INVESTMENT RENTE erhalten Sie aktuell eine der höchsten Rentenzahlungen am Markt.* Die Höhe Ihrer Rente hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn, vom Geschlecht und Ihrem Beitrag ab. Je älter Sie beim Rentenbeginn sind, desto höher fällt Ihre garantierte lebenslange Rente aus.

Die garantierte Rente kann nur steigen
Während der gesamten Vertragslaufzeit wird zu jedem Jahrestag Ihres Versicherungsbeginns ein Automatischer Renten Check vorgenommen. Hierbei wird der aktuelle Fondswert mit dem vor einem Jahr verglichen. Ist das aktuelle Anteilguthaben höher als die zuletzt ermittelte Rentenbasis, wird die Rentenbasis an den höheren Wert angepasst und eine entsprechende Rente garantiert. Andernfalls bleibt die bisher garantierte Rente gleich. Und das Beste daran: Ein einmal erreichtes Rentenniveau bleibt lebenslang garantiert und kann nicht fallen.

Entnahmen sind möglich
Nach einem Jahr sind Entnahmen für Sie jederzeit möglich – nach dem 5. Jahr kostenfrei. Somit haben Sie alle Freiräume für eine individuelle und flexible Lebensplanung – auch im Ruhestand.

Durchgehend investiert bleiben
Während der gesamten Vertragslaufzeit bleibt der Beitrag in dem von Ihnen gewählten Fondsportfolio investiert. So können Sie lebenslang von der Chance steigender Märkte profitieren.

Vermögen weitergeben
Auch hier setzt die GARANTIE INVESTMENT RENTE Maßstäbe: Eine Rentenversicherung, die im Todesfall das verbleibende Vermögen auszahlt. Falls der geleistete Einmalbetrag abzüglich erfolgter Entnahmen und Rentenzahlungen höher ist als das Anteilguthaben, kommt dieser zur Auszahlung.

Vorteil Besteuerung
Sie müssen die laufende Rente lediglich mit dem Ertragsanteil versteuern. Es fällt für Sie keine Abgeltungsteuer an.**

* Grundlage für den Vergleich waren jeweils klassische sofort beginnende, lebenslange Rentenversicherungen mit Kapitalrückgewähr bei Tod. Die Überschussbeteiligung wurde dabei nicht berücksichtigt.

** Entnahmen und Auszahlungen infolge von Kündigungen unterliegen dem besonderen Abgeltungsteuersatzzuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bzw. der hälftigen Endbesteuerungbei Einhaltung der 12/60- bzw. 12/62-Regelung bei Abschluss im Jahr 2012.

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