Grundfähigkeitsversicherung

Sofort Klarheit bei Krankheit: der Fähigkeitenkatalog

Diese Frage beschäftigt bestimmt auch Sie: Was heißt überhaupt "fähig" oder "nicht fähig" im Einzelfall? Unsere Antwort fällt hier ganz transparent aus: Grundsätzlich liegt eine Beeinträchtigung vor, wenn Sie mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht in der Lage sind oder sein werden, mindestens

  • eine der im Fähigkeitenkatalog 1 oder
  • drei der im Fähigkeitenkatalog 2

beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaße, durchzuführen.

Eine Beeinträchtigung liegt auch dann schon vor, wenn Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (Stand 2005) zuerkannt bekommen haben.

      Fähigkeiten 1
Sehen   Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 1/25 der normalen Sehfähigkeit betragen.
Sprechen   Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
Sich orientieren   Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
Hände gebrauchen   Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
       
      Fähigkeiten 2
Hören   Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Gehen   Die versicherte Person kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen   Die versicherte Person kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
Knien oder Bücken   Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
Sitzen   Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
Stehen   Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Greifen   Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
Arme bewegen   Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
Heben und Tragen   Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.
Auto fahren   Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.
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