
Wissenswertes
Zertifizierung
Ab dem Beitragsjahr 2010 hängt die steuerliche Anerkennung der Beiträge in einen Basisrentenvertrag als Sonderausgaben zwingend davon ab, dass der Vertrag zertifiziert wurde. Das heißt, ist das Basisrentenprodukt eines Anbieters nicht zertifiziert, so kann der Kunde seine in dieses Produkt geleisteten Beiträge nicht mehr steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzuges geltend machen.
Bei der Zertifizierung von Basisrenten-Tarifen wird festgestellt, ob diese die verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung erfüllen. Dabei sind die Anforderungen für die Zertifizierung bundeseinheitlich geregelt und es wurde ein generelles Zertifizierungsverfahren eingeführt. Die rechtliche Grundlage für die Zertifizierung bildet das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz) = AltZertG.
Alle Basisrenten-Versicherungen der Canada Life sind zertifiziert.
Die aktuell verfügbaren Basis-Rentenversicherungen:
| Produktname | Zertifizierungs-Nr. | Zertifizierungsdatum |
| GENERATION basic plus | 004823 | 22.02.2010 |
| GARANTIE INVESTMENT RENTE basis | 004824 | 22.02.2010 |
Sowie die nicht mehr erhältlichen Basis-Rentenversicherungen im Bestand:
| Produktname | Zertifizierungs-Nr. | Zertifizierungsdatum |
| GENERATION basic (bis Ende 2007) | 005087 | 23.06.2010 |
| GENERATION basic (Januar bis Juli 2008) | 005088 | 23.06.2010 |
Zusätzlich zu der erforderlichen Zertifizierung ist ein Anbieter von Basisrenten-Produkten zukünftig dazu verpflichtet, die von Kunden in ein Basisrenten-Produkt geleisteten Beiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) zu melden. Erstmals gilt dies für das Steuerjahr 2010. Eine erste Meldung hat Anfang 2011 zu erfolgen.
Die Vorteile für Ihre Kunden
- Die in diese Tarife geleisteten Beiträge sind auch nach zukünftig geltendem Gesetz steuerlich abziehbar.
- Finanzamt-Rückfragen, zusätzliche Unterlagen und die Einzelfallprüfung durch das Finanzamt sollten entfallen.
Wir informieren unsere Kunden!
Unsere Kunden des GENERATION basic plus haben wir bereits über die Zertifizierung informiert. Die Information der Kunden der GARANTIE INVESTMENT RENTE basis und des GENERATION basic werden wir in den kommenden Wochen informieren. Lesen Sie hier mehr >>
Ab 15. März 2010 erforderlich: Produktspezifischer Antragszusatz!
Damit Ihre Kunden in den Genuss der Rechtssicherheit kommen, benötigen wir ab dem 15. März 2010 von Ihren Kunden bei Antragstellung die steuerliche Identifikationsnummer und die Einwilligungserklärung zur Datenübertragung. Sollten uns diese Informationen nicht vorliegen, kann der Antrag nicht policiert werden. Das heißt, es kommt automatisch zu einer Nachbearbeitung.
Das heißt für Sie:
Um sich die Arbeit so einfach wie möglich zu machen, verwenden Sie ab dem 15. März 2010 die nachstehenden Versionen der beschreibbaren Anträge. Wir haben darin die bisherigen Antragsformulare um einen „Antragszusatz-Zertifizierung“ ergänzt.
Sie arbeiten lieber mit gedruckten Basisrenten-Anträgen?
Reichen Sie einfach den zugehörigen Antragszusatz ausgefüllt und zusammen mit dem normalen Antrag GENERATION basic plus oder GARANTIE INVESTMENT RENTE bei uns ein:
Weitere ergänzende Informationen in Form eines Fragen- & Antworten-Kataloges erhalten Sie von Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner der Canada Life.

![Canada Life [partner]net](/static/de/images/layout/partnernet_logo.gif)


