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BilMoG
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts - (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. Mai 2009 trat die umfassendste Reform des deutschen Handelsgesetzbuches der letzten 20 Jahre in Kraft.
Die neuen Bilanzierungsregeln finden verpflichtend Anwendung für Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2010 beginnen.
Kerngedanke und Zielsetzung des Gesetzes
Das Gesetz eröffnet mit seinen weitreichenden Änderungen neue Gestaltungsspielräume bei der Bewertung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen.
Mit den im Gesetz vorgesehenen Änderungen im Bilanzrecht soll eine maßvolle Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die International Financial Reporting Standards (IFRS) erreicht werden.
Ziel der Gesetzesnovelle ist damit eine realistischere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen sowie die Entschlackung des Handelsgesetzbuches ebenso wie die Ratifizierung von EU-Richtlinien.
Mehr Informationionen zum BilMoG finden Sie in der Sonderausgabe bAV spezial 02/2010 >>
Begutachtung von bestehenden Pensionszusagen
Vor dem Hintergrund des BilMoG sollten Pensionszusagen von Unternehmen einer genaueren Analyse unterzogen werden. Die Ad Maximum GmbH, Kooperationspartner von Canada Life, ist eine Dienstleistungsgesellschaft mit einem Schwerpunkt in diesem Bereich der bAV. Ad Maximum GmbH ist spezialisiert auf die „Einfrierung“ und Heilung von Pensionszusagen mit so genanntem Bestätigungsvermerk.

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