
bAV-Lösungen
Direktzusage
Pensionszusage – die Standardlösung für GmbH-Geschäftsführer
Bei der rückgedeckten Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber unmittelbar, dem Arbeitnehmer und/oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalls, d.h. im Rentenalter, bei Invalidität oder Tod, die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen. Dabei muss die Pensionszusage nicht unbedingt eine Rentenzahlung darstellen, sie kann auch eine Kapitalleistung vorsehen. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen, die in der Regel während der Anwartschaftszeit über die Bildung von Pensionsrückstellungen erfolgt*, obliegt dem Arbeitgeber. Zur finanziellen Absicherung der eingegangenen Verpflichtung empfiehlt sich in jedem Fall eine Rückdeckungsversicherung.
* gemäß § 6a EstG. Frühestens ab Vollendung des 27. Lebensjahres der versicherten Person. Ausnahme: Bei Entgeltumwandlung auch davor.
Argumente für den Arbeitgeber – so überzeugen Sie den Arbeitgeber von der rückgedeckten Pensionszusage:
- Durch Bilanzberührung: gewinnmindernde und so steuersenkende Wirkung
- Jährlich neuer Steuerstundungseffekt
- Beleihungsmöglichkeit der Rückdeckungsversicherung
- Verfügbarkeit der Rückdeckungsversicherung
- Unbegrenzt dotierbar – gerade gut verdienende Mitarbeiter können angemessen versorgt werden
- Beiträge an Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar
Argumente für den Arbeitnehmer – für den Arbeitnehmer ist die rückgedeckte Pensionszusage ein überzeugendes Modell.
- Steuerliche Vorteile durch nachgelagerte Besteuerung
- Unbegrenzt dotierbar durch fehlenden lohnsteuerlichen Zufluss beim Arbeitnehmer
- Zusätzliche Sicherheit durch PSVaG und/oder Verpfändung der Rückdeckungsversicherung
- Sozialversicherungsfreiheit (auch bei Entgeltumwandlung, allerdings begrenzt auf eine Höhe von maximal 4% der BBG)
- Absicherung von Hinterbliebenen
- Kapitalzusage ab Beginn möglich
Die Pensionszusage ist besonders für Unternehmen geeignet, die Steuerspar- bzw. Investitionseffekte erzielen wollen. Sie ermöglicht, insbesondere Arbeitnehmer mit höheren Einkommen zu versorgen. Eine Vollversorgung ist möglich.
Unterlagen

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