bAV-Lösungen

U-Kasse

Unterstützungskasse – nahezu unbegrenzte Sparbeiträge möglich

Der Arbeitgeber erteilt seinen Mitarbeitern eine Versorgungszusage und leistet die Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Diese schließt wiederum eine entsprechende Rückdeckungsversicherung mit Canada Life ab und zahlt dem Mitarbeiter ab Rentenbeginn die vereinbarte Rente aus. Wie bei der Pensionszusage ist auch bei der Unterstützungskasse eine Kapitalzusage ab Beginn möglich.

Argumente für den Arbeitgeber – so überzeugen Sie den Arbeitgeber von der rückgedeckten Unterstützungskasse:

  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Bilanzneutral
  • Beitragshöhe weitgehend unlimitiert, auch gut verdienende Mitarbeiter können angemessen versorgt werden
  • Motivationssteigerung insbesondere bei qualifizierten und gut verdienenden Mitarbeitern
  • Auslagerung betriebsfremder Risiken (Tod, Invalidität, Langlebigkeit)


Argumente für den Arbeitnehmer
– so überzeugen Sie den Arbeitnehmer von der rückgedeckten Unterstützungskasse:

  • Wahlweise lebenslang garantierte Rente oder einmalige Kapitalzahlung
  • Beitragshöhe weitgehend unlimitiert (nahezu unbegrenzt dotierbar)
  • Hohe Sicherheit durch Insolvenzschutz (PSVaG)
  • Finanzielle Absicherung der Familienangehörigen
  • Ersparnis von Sozialabgaben

Die Unterstützungskasse ist für die Unternehmen interessant, die den gesamten Verwaltungs- und Finanzierungsaufwand auslagern möchten. Sie bietet eine nahezu unbegrenzte Leistungsgestaltung. Die Unterstützungskasse ist besonders für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen oder höherem Beitrittsalter geeignet. Eine Vollversorgung ist möglich.

Unterlagen

Flyer - Rückgedeckte Unterstützungskasse >>


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