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VL-direkt

VL-direkt – die clevere Alternative

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer notwendigen Altersvorsorge, indem sie ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlen. Für den Arbeitnehmer kann dies jedoch mit Nachteilen verbunden sein: relativ enge Einkommensgrenzen bezüglich der Arbeitnehmersparzulage, Beiträge sind vollständig steuer- und sozialabgabenpflichtig, meist kein langfristiger Vermögensaufbau.
Mit der innovativen Alternative VL direkt von Canada Life wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf vermögenswirksame Leistungen in einen Anspruch auf lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung umgewandelt.*

Die steuerliche begünstigte Direktversicherung VL-direkt verbindet somit die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung mit der Chance auf eine attraktive Rendite.

Argumente für den Arbeitgeber – so überzeugen Sie den Arbeitgeber von VL-direkt:

  • Der Arbeitgeber spart seinen Anteil an den ansonsten fälligen Sozialversicherungsbeiträgen, wenn Gehaltsbestandteile (wie VL) umgewandelt werden.
  • Gleichzeitig wird der „Rechtsanspruch seiner Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung“ (§ 1 a BetrAVG) im Durchführungsweg der Direktversicherung erfüllt.
  • Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel, unabhängig von der Art der Finanzierung (Entgeltumwandlung, AG-Finanzierung oder gemischte Finanzierung), als Betriebsausgaben abzugsfähig.


Argumente für den Arbeitnehmer – so überzeugen Sie den Arbeitnehmer von VL-direkt:

  • Mit VL-direkt profitiert der Arbeitnehmer – nach derzeitiger Rechtslage von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen, die bei der normalen Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen nicht gegeben sind.
  • Das Einbringen von Gehaltsbestandteilen in die betriebliche Altersversorgung wird durch finanzielle Anreize zusätzlich gefördert.**

*gemäß dem seit 01.01.2002 verankerten Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung § 1a BetrAVG. Der Arbeitnehmer kann gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 3 Nr. 63) pro Kalenderjahr bis zu 4 % der für die alten Bundesländer geltenden Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2012: 2.688 €) lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung umwandeln.

**Mit der Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen verlieren Arbeitnehmer den Anspruch auf staatliche Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz. Diese Förderung kann die Vorteile der Entgeltumwandlung (Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit) in Einzelfällen übersteigen. Bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. Neben der VL-Anlage von max. 480 € kann der Arbeitnehmer zusätzlich bis zu 2.208 € pro Jahr (gesamt 2.688 €) steuer- und sozialabgabefrei in eine betriebliche Altersversorgung einfließen lassen. Dieser Dotierungsrahmen erhöht sich um weitere 1.800 € pro Jahr (steuer-, jedoch nicht sozialabgabenbefreit), sofern kein pauschalversteuerter Vertrag gemäß § 40b EStG a.F. genutzt wird. Insgesamt können Arbeitnehmer in 2012 so bis zu 4.488 € in den Aufbau einer steuerfreien betrieblichen Altersversorgung investieren.

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