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Basisrente: 100 % der Beiträge steuerlich absetzbar

Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren Kunden die Steuervorteile für 2023.

Wir unterstützen Sie

Sie wissen, wie wertvoll die Basisrente für Ihre Kunden ist. Es geht nicht nur um eine finanzielle Absicherung im Alter, sondern auch um erhebliche steuerliche Vorteile. Aber wie oft verpassen Ihre Kunden Chancen, indem sie nicht das volle Potenzial der Basisrente ausschöpfen?

Canada Life unterstützt Sie im Jahresendgeschäft. Denn wir schreiben unsere gemeinsamen Kunden an. Da jeder einzelne Kunde und die Vertragskonstellation individuell ist, haben wir unsere Kunden in 3 Gruppen unterteilt. Abhängig von dem Vertrag und der Laufzeit, erhält jeder Kunde eine maßgeschneiderte Ansprache. So erhalten sie nur die Informationen, die für sie wichtig sind. Wenn der Kunde zusätzlich auch einen Vertrag gegen laufenden Beitrag bespart, erhält dieser auch einen Hinweis diesen zu erhöhen.

Unser Service auf einen Blick

Damit Sie sich aufs Wesentliche konzentrieren können.

Kunden erfolgreich auf eine Zuzahlung ansprechen
  • Kundeninformation: Im Oktober schreiben wir unsere gemeinsamen Kunden mit einem GENERATION basic- oder GENERATION basic plus-Vertrag an.
  • Einfach individuell: Um den Zuzahlungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, erhalten alle Kunden einen personalisierten Überweisungsträger. Wenn der Kunde eine neue Fondsauswahl angeben muss, erhält dieser zusätzlich ein Formular.
  • Online zuzahlen: Alle Kunden haben die Möglichkeit, ihre Zuzahlung auch online einzureichen. Ratierliche Verträge können selbstverständlich auch online erhöht werden.

Musteranschreiben zur Kundenansprache

Musteranschreiben 1 Musteranschreiben 2 Musteranschreiben 3

Aktivieren Sie Ihre Kunden mit unserem Film!

Mit der Basisrente haben Ihre Kunden 2023 wieder die Gelegenheit, kräftig Steuern zu sparen. Zeigen Sie Ihren Kunden, wie sie Steuern sparen und ihre Rente aufstocken einfach verbinden können.

Durch das Aktivieren des Videos werden Daten an den jeweiligen Anbieter geschickt. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Datenschutz-Seite .

100 % der Beiträge sind steuerlich absetzbar

Ab dem Jahr 2023 können 100 % der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag beläuft sich bei Ledigen auf rund 26.528 €. Bei Paaren verdoppeln sich die Beträge jeweils.

Deswegen lohnt sich eine Zuzahlung

Mit der Basisrente können Zuzahlungen oder Beitragserhöhungen dann getätigt werden, wann es Ihren Kunden am besten passt.

Mit der steuerlichen Förderung der Basisrente können Ihre Kunden bereits während der Einzahlung Steuern sparen: Geld, das dann für den weiteren Aufbau der Altersvorsorge verwendet werden kann.

Das ist gerade interessant für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit höherem Einkommen. Was dabei rumkommt, sehen Sie in diesem Beispiel:

Berechnungsgrundlage: 47 Jahre, selbstständig, ledig, jährliches Einkommen 90.000 €, Zuzahlung in UWP-Fonds, 15 Jahre Laufzeit, 6 % Nettowertentwicklung p.a.
Quelle: Canada Life VorsorgePLANER/BasisrentenRECHNER, Stand 08/2023 (Angaben gerundet).

Weitere Berechnungsbeispiele

Zuzahlung Mögliche Steuerrückerstattung Tatsächlicher Aufwand Wertentwicklung nach 25 Jahren* Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals
5.000 € 2.350 € 2.650 € 19.262 € 8,26 %
8.000 € 3.760 € 4.240 € 31.251 € 8,32 %
26.528 € 11.540 € 14.988 € 105.835 € 8,13 %
* Berechnungsgrundlage: 37 Jahre, selbständig, ledig, jährliches Einkommen 90.000 €, Zuzahlung in UWP-Fonds, 25 Jahre Laufzeit, 6 % Nettowertentwicklung p.a. Quelle: Canada Life VorsorgePLANER/BasisrentenRECHNER, Stand 08/2023 (Angaben gerundet)
Online-Vertragsänderungen

Ganz einfach online

Mit unserem Online-Service können Ihre Kunden ganz unkompliziert die gewünschte Zahlung oder Erhöhung bei uns einreichen.

Ihre Unterlagen als Kopie

Natürlich stellen wir Ihnen die Unterlagen der Kunden, die wir für Sie angeschrieben haben, auch bereit. Sie finden die Kopien der personalisierten Unterlagen Ihrer Kunden zu allen Verträgen in der [partner]post bzw. der BiPRO Maklerpost.

FAQ auf einen Blick

Kann der Kunde seine Zuzahlung in die gleiche Fondsauswahl wie bisher leisten?

Hier kommt es auf die Vertragskonstellation an:

Einmalbeiträge der Tarifgeneration GENERATION basic (Verträge, die von 2005 bis 2008 abgeschlossen wurden):

  • Bei Verträgen des GENERATION basic gegen Einmalbeitrag und einer Restlaufzeit unter 10 Jahren: Es ist nicht mehr möglich, eine Zuzahlung zu leisten. Deswegen haben wir diese Verträge für die Aktion nicht berücksichtigt.
  • Beim GENERATION basic gegen Einmalbeitrag und einer Restlaufzeit über 10 Jahren: Die Zuzahlung erfolgt automatisch in den UWP-Fonds.

Einmalbeiträge der Tarifgeneration GENERATION basic plus (Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden):

  • Beim GENERATION basic plus gegen Einmalbeitrag mit einer Restlaufzeit unter 10 Jahren und UWP-Fonds: Eine Zuzahlung in den UWP-Fonds ist nicht mehr möglich. Die Kunden haben hier aber die Möglichkeit, die Zuzahlung in die freie Fondsauswahl zu tätigen.
  • Beim GENERATION basic plus gegen Einmalbeitrag und einer Restlaufzeit über 10 Jahren: Die Zuzahlung kann sowohl in den UWP-Fonds als auch in die freie Fondsauswahl erfolgen.

Welche Formalitäten sind bei einer Zuzahlung in die erweiterte Fondsauswahl des GENERATION basic plus notwendig?

Der Kunde muss nur den personalisierten Kurzantrag ausfüllen. Die neuen Fonds werden automatisch policiert und alle Informationen mit der Police an den Kunden verschickt.

Ist eine Zuzahlung mit SEPA-Lastschriftmandat oder mit Überweisung möglich?

Eine Zuzahlung kann mit SEPA-Lastschriftmandat oder mit Überweisung erfolgen. Alle Kunden, die im Rahmen unserer Bestandsaktion von uns angeschrieben wurden, können auch den personalisierten Überweisungsträger nutzen. Dieser ist dem Anschreiben beigefügt. Wichtig ist dabei, dass der Zuzahlungsbetrag bis zum 29. Dezember 2023 bei uns verbucht wurde. Soll der Betrag bequem über Lastschrift abgebucht werden, brauchen wir den Kurzantrag bis spätestens 20. Dezember 2023 unterschrieben zurück.

Bei einer Zuzahlung in eine Basisrente müssen der Kontoinhaber und der Versicherungsnehmer gleich sein. So regelt es § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bitte beachten sie dabei: Die Zahlung muss in dem Jahr erfolgen, in dem der Sonderausgabenzug geltend gemacht werden soll. Nur so kann der mögliche Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Nur bei Eheleuten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kann der Ehegatte oder (eingetragene) Lebenspartner die Beiträge leisten.

Sie möchten Ihre Kunden neutral kontaktieren?

Nutzen Sie unsere Blanko-Formulare für Zuzahlungen und Erhöhungen. Damit können Sie Ihre Kunden ohne Berücksichtigung der Vertragskonstellationen ansprechen.

Informationen zu Vertragskonstellationen

Kunden mit einem GENERATION basic aus unserer alten Tarifgeneration (2005-2008)

Kunden mit Verträgen gegen Einmalbeitrag

Diese Kunden werden in der Aktion nur dann berücksichtigt, wenn die Restlaufzeit des Vertrags noch mehr als 10 Jahre beträgt. Eine Zuzahlung erfolgt dann automatisch in den UWP-Fonds. Zuzahlungen sind bei Restlaufzeiten, die kürzer als 10 Jahre sind, nicht mehr möglich. Deshalb berücksichtigen wir diese Kunden in der Aktion nicht mehr.

Ihre Kunden möchten den laufenden Beitrag anpassen?

Kunden mit Verträgen gegen laufenden Beitrag werden nur dann berücksichtigt, wenn die Restlaufzeit ihres Vertrags mehr als 12 Jahre beträgt. Die erste Zuzahlung zu einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung erfolgt in einen gesonderten Einmalbeitragsvertrag für das aktuelle Produkt GENERATION basic plus. Für diesen neuen Vertrag gelten die zum Zeitpunkt der ersten Zuzahlung verwendeten Versicherungsbedingungen. Eine Erhöhung bei dieser Vertragskonstellation erfolgt automatisch in den UWP-Fonds. Für Verträge mit einer kürzeren Restlaufzeit sind keine Zuzahlungen und Erhöhungen mehr möglich.

Kunden mit einem GENERATION basic plus der neuen Tarifgeneration, die ihren Basisrentenvertrag nach 2008 abgeschlossen haben.

Alle Kunden werden in der Aktion berücksichtigt.

Hier unterscheiden wir wegen der Garantievoraussetzungen des UWP-Fonds auch in Laufzeiten:

Verträge gegen Einmalbeitrag mit weniger als 10 Jahren Laufzeit

Bei Verträgen, die in weniger als 10 Jahren auslaufen, kann der Kunde die Zuzahlung nur noch in die freie Fondsauswahl tätigen. Der UWP-Fonds ist durch die kurze Laufzeit nicht mehr wählbar, Grund dafür sind die Garantien in dem Fonds.

Tipp: Machen Sie es den Kunden einfach und nutzen Sie unser Automatisches Portfolio Management (APM). Dabei muss der Kunde nur sein Anlageprofil festlegen und wir erledigen den Rest. Dafür brauchen wir nur das ausgefüllte Formular zur Anlageprofilanalyse.

Verträge gegen Einmalbeitrag mit mehr als 10 Jahren Laufzeit

Läuft der Vertrag noch länger als 10 Jahre, haben die Kunden die Wahl: Sie können in den UWP-Fonds oder in die Freie Fondsauswahl investieren.

Verträge gegen laufenden Beitrag

Ihr Kunde möchte zusätzlich den laufenden Beitrag erhöhen? Die erste Zuzahlung zu einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung erfolgt in einen gesonderten Einmalbeitragsvertrag für das aktuelle Produkt GENERATION basic plus. Für diesen neuen Vertrag gelten die zum Zeitpunkt der ersten Zuzahlung verwendeten Versicherungsbedingungen. Die Fondsaufteilung erfolgt analog des bestehenden Vertrags, falls die Fonds weiter wählbar sind. Bei einer Zuzahlung in den UWP-Fonds beträgt die Mindestlaufzeit 10 Jahre.

Der Vertrag des Kunden läuft noch mehr als 12 Jahre? Dann erfolgt die Erhöhung automatisch in die bestehende Fondsaufteilung. Wenn die Laufzeit weniger als 12 Jahre beträgt, kann der Kunde die Erhöhung nur noch in die freie Fondsauswahl tätigen.