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Portrait eines lächelnden Geschäftsmann im Büro

GENERATION basic plus

Finanziell unabhängig einen sorgenfreien Lebensabend genießen – mit staatlicher Unterstützung? Wer eine „Rürup-Rente“ abschließt, senkt die Steuerlast oft massiv!

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Ganz wie Sie es möchten

Unser GENERATION basic plus bietet Ihnen unterschiedliche Anlageformen: Sie können aus einer breiten Fondsauswahl selbst  frei wählen, in welchen Fonds investiert wird. Oder Sie setzen auf Fonds mit Garantien für noch mehr Sicherheit. Sie möchten Ihre Fonds nicht selbst auswählen? Dann setzen Sie auf unser smartes Anlagekonzept und lassen Sie Ihr Portfolio professionell und effizient von uns managen.

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Risikoabsicherung ebenfalls steuerlich begünstigt

Kombinieren Sie Ihren GENERATION basic plus mit einer Risikoabsicherung, wie z. B. einer Berufsunfähigkeitsrente. So können Sie auch für die Risikoabsicherungen von den steuer­lichen Begünstigungen profitieren.

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Hinterbliebenenabsicherung

Im Rahmen des GENERATION basic plus können Sie sich bei Antragsstellung oder zum Rentenbeginn für eine Absicherung Ihrer Hinterbliebenen entscheiden. Im Todesfall wird die Rente an Ihre Liebsten weitergezahlt.

Wir machen‘s einfach!

Die Vorteile der Basisrente auf einen Blick – kurz und prägnant für Sie zusammengefasst.

Durch das Aktivieren des Videos werden Daten an den jeweiligen Anbieter geschickt. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Datenschutz-Seite .

Unterlagen zum Thema

Kundenflyer – GENERATION basic plus Versicherungsbedingungen – GENERATION basic plus Musterbeispielrechnung – GENERATION basic plus

Die Fakten auf einen Blick

GENERATION basic plus bietet Ihnen viele Vorteile und Optionen. Hier die wichtigsten auf einen Blick:

Davon profitieren Sie:
  • Steuervorteil: 100 % der eingezahlten Beiträge bis zur Höchstgrenze 27.566 € für Ledige bzw. 55.132 € für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen.
  • Der Beitragsanteil für die Risikoabsicherung ist ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Innerhalb der Fondspolice bestimmen Sie den Garantieanteil individuell.
  • Mit den gemanagten Portfolios geben Sie das Managen Ihrer Anlagen in Expertenhand.
  • Mit unserer Top-Fondsauswahl decken wir verschiedene Anlageklassen und Strategien ab.
  • Unkompliziert Guthaben aufstocken: Zuzahlungen in Ihren Vertrag sind bereits ab 500 € möglich – und das online.
  • Altersvorsorge mit Risikoschutz: Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit wählbar.

Muster-Produktinformationsblätter

Fürs Alter vorsorgen und dabei kräftig Steuern sparen: GENERATION basic plus passt sich Ihren Wünschen an. Unsere Muster-Produktinformationsblätter zeigen Ihnen Variationen, Ertragschancen und mögliche Risiken.

Garantiert versorgt

Muster-Produktinformationsblatt mit 100 % UWP-Fonds

Sicherheit mit Rendite-Turbo

Muster-Produktinformationsblatt mit 50 % UWP-Fonds und 50 % freier Fondsauswahl

Freie Auswahl für mehr Kapital

Muster-Produktinformationsblatt mit 100 % freier Fondsauswahl

Hinweis: In den Mustern mit freier Fondswahl wurden die Effektivkosten und die Werte in der Beispielrechnung auf Basis des Fonds mit den höchsten Fondskosten berechnet. In einem individuellen Produktinformationsblatt können diese Werte abhängig von der konkreten Fondsauswahl oder bei Wahl des Automatischen Portfolio Managements (APM) aufgrund geringerer Fondskosten abweichen.

Geschäftsmann lehnt sich zurück im Büro
Altersvorsorge – wir helfen Ihnen!

Sie wollen mehr darüber wissen, wie Sie Ihre persönliche Rentenlücke schließen können? Oder wie Sie zusätzliches Einkommen für den Ruhestand aufbauen? Nutzen Sie unsere persönliche Beratung.

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FAQ auf einen Blick

Was passiert mit einer Rürup-Rente bei Tod?

Grundsätzlich ist die Rürup-Rente nicht vererbbar. Im Falle des vorzeitigen Todes des Versicherten vor Start der Rentenzahlung wird das vorhandene Vertragsguthaben jedoch an die gesetzlich zulässigen Hinterbliebenen wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder verrentet. Für den vorzeitigen Tod während des Rentenbezugs lässt sich eine sogenannte „qualifizierte Hinterbliebenenabsicherung“ vereinbaren.

Ist die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar?

Interessant ist die Möglichkeit, die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu kombinieren. Der Clou dabei ist, dass die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden können. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist als Beitragsbefreiung der Rentenversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit oder zusätzlich mit einer Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit abschließbar.

Ist die Basisrente vererbbar?

Da sich die Basisrente generell an der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert, ist die Rentenleistung grundsätzlich nicht vererbbar. Sie ist entsprechend auch nicht kündbar, beleihbar oder anderweitig übertragbar. Generell ist eine Kapitalabfindung ausgeschlossen. Es lassen sich jedoch, da es sich um einen individuellen, privaten Rentenversicherungsvertrag handelt, zusätzliche Hinterbliebenenbausteine einschließen – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.