Leistungen bei (bestimmten) schweren Krankheiten, Leistungen im Todesfall und Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Sie möchten einen Leistungsfall aus einer Risikoversicherung bei Canada Life melden? Hier finden Sie Informationen über Leistungen bei (bestimmten) schweren Krankheiten, Leistungen im Todesfall und Leistungen bei Berufsunfähigkeit, welche Voraussetzungen bestehen und wie eine Leistungsfallmeldung erfolgt. Nutzen Sie untenstehendes Onlineformular um uns über einen möglichen Leistungsfall zu informieren.
Möchten Sie Leistungen aus anderen Absicherungen wie zum Beispiel
- Beeinträchtigungen von Grundfähigkeiten aus der Grundfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeit
- Krankentagegeld
- Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
beantragen, können Sie ebenfalls unser Onlineformular verwenden. Bitte prüfen Sie vorher, ob die entsprechende Absicherung in Ihrem Vertrag enthalten ist.
Sie möchten uns Feedback zum Onlineformular geben? Dann geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Leistungen bei (bestimmten) schweren Krankheiten
Die Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten wird gezahlt, wenn bei der versicherten Person eine der in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags aufgeführten schweren Krankheiten diagnostiziert wird oder ein versicherter Eingriff erfolgte. Dies kann beispielsweise ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein gutartiger Hirntumor oder eine Bypass-Operation der Herzkranzgefäße sein.
Diese Voraussetzungen gelten:
- Ihr Vertrag enthält eine Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten
- Ihre Erkrankung eine der in den Versicherungsbedingungen vereinbarten schweren Krankheiten ist bzw. ein versicherter Eingriff erfolgte
- die Vertragsbedingungen erfüllt sind.
Eventuell können auf Ihren Vertrag andere Voraussetzungen oder Ausschlüsse zutreffen. Ihre Vertragsunterlagen geben Ihnen Aufschluss über die vollständigen Voraussetzungen einer Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten sowie Ausschlüsse für Ihren Vertrag. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag weitere Voraussetzungen oder Einschränkungen enthält, hilft Ihnen unser Kundenservice unter 06102-30618-00 oder per E-Mail an kundenservice@canadalife.de gerne weiter.
Hinweise:
Sind zwei Personen versichert, besteht für jede versicherte Person ein gesonderter Schutz und Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall. Der jeweilige Anspruch kann unabhängig voneinander geltend gemacht werden.
Wenn Sie eine Absicherung bei (bestimmten) schweren Krankheiten haben, sind Ihre Kinder automatisch mitversichert. In den Versicherungsbedingungen ist aufgeführt, ob Versicherungsschutz für automatisch mitversicherte Kinder besteht. Die Versicherungsbedingungen regeln außerdem, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit für Ihr Kind ein Leistungsanspruch besteht.
Nutzen Sie das Onlineformular zur Meldung einer schweren Krankheit.
Wie geht es nach Absenden des Formulars weiter?
Wenn wir Ihre Meldung einer schweren Krankheit erhalten, überprüfen wir, ob der entsprechende Vertrag zum Zeitpunkt der Diagnose/des Eingriffs bestand und alle Beiträge gezahlt wurden. Wir prüfen auch, ob Sie eine Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten vereinbart haben. Anschließend benötigen wir weitere Angaben von Ihnen. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, unseren Telefoninterview-Service zu nutzen. Das bedeutet, medizinisch geschultes Personal geht mit Ihnen die Fragen des Fragebogens im Rahmen eines Telefonats durch und protokolliert Ihre Antworten. Ist ein Telefoninterview nicht möglich oder gewünscht, senden wir Ihnen ein Formular (Leistungsantrag), das Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Krankheitsvorgeschichte enthält.
Der Leistungsantrag wird von qualifizierten und erfahrenen Leistungsprüfer/innen und unterstützt von unseren Gesellschaftsärtzten geprüft.
Meistens benötigen wir weitergehende medizinische Informationen über die medizinische Verlaufsgeschichte. Dazu könnte es auch erforderlich werden, dass wir Auskünfte von Krankenkassen oder anderen Versicherungen anfordern. Wir werden Sie informieren, welche zusätzlichen Informationen benötigt werden und halten Sie während der Leistungsprüfung auf dem Laufenden.