GENERATION basic plus ist eine Basis-Rente. Das wird auch Rürup-Rente genannt. Das ist eine private Alters-Vorsorge. Damit können Sie Geld für das Alter sparen.
Das Geld wird in Fonds investiert. Mit diesen Fonds wird Geld verdient. Sie bekommen einen Teil des Gewinns. Es kann passieren, dass Sie am Ende weniger bekommen, als Sie eingezahlt haben. Aber sie können auch mehr rausbekommen.
Sie können Fonds mit Garantien wählen. Für die Garantien gibt es bestimmte Voraussetzungen.
Ihre Beiträge können Sie bei der Steuer angeben. Dann zahlen Sie weniger Einkommen-Steuer. Das ist nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich. Was Sie mehr zahlen, ist steuerlich nicht begünstigt.
Von Ihrem Beitrag werden von uns angebotene Fonds gekauft. Sie können diese Fonds auswählen. Den Beitrag können Sie bis zu einer bestimmten Höhe bei der Steuer angeben.
Wann die Rente beginnt, vereinbaren Sie mit uns. Sie bekommen die Rente frühestens ab dem 62. Geburtstag.
Sie bekommen die Rente so lange, wie Sie leben. Für die Rente müssen Sie Steuern zahlen. Wenn Sie die Rente bekommen, arbeiten Sie meistens nicht mehr. Die Steuern sind dann meistens weniger.
Sie können Boni bekommen. Dann gibt es mehr Fonds-Anteile. Dafür müssen Sie nicht extra bezahlen. Boni gibt es erst gegen Vertrags-Ende.
Sie können Zusatz-Schutz bei Berufs-Unfähigkeit wählen. Wenn Sie sterben, können Ihre Hinterbliebenen Geld bekommen. Wer Hinterbliebene sind, geben die Versicherungs-Bedingungen vor.
Sie erhalten keine Kapital-Auszahlung.
Ihr Geld ist am Kapital-Markt investiert.
Wert-Schwankungen sind möglich.
Ohne Garantie kann der Wert Ihres Vertrags sinken.
Der Vertrag läuft bis Sie mindestens 62 Jahre alt sind. Zahlen Sie mehrere Beiträge, muss der Vertrag mindestens 5 Jahre laufen.
Wenn ein Fonds mit Garantie (der Unitised-With-Profits-Fonds) gewählt wird, muss der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen. Bei Einmal-Zahlung reichen 10 Jahre.
Sie können jederzeit kündigen.
Dann endet die Einzahlung.
Es gibt trotzdem erst Geld zum Rentenbeginn.
Der Vertrag läuft weiter.
Der Vertrag kostet trotzdem etwas.
Dafür werden Anteile Ihrer Fonds verkauft.
Haben Sie Zusatz-Optionen vereinbart, enden diese.
Die Kündigung kann wirtschaftliche Nachteile haben.
Sie wirkt sich auf Garantien und Boni aus.
Der Beitrag beginnt ab 50 Euro im Monat.
Mit Start-Option sind 20 Euro im ersten Jahr möglich.
Oder Sie zahlen einmalig mindestens 2.000 Euro.
Sie zahlen monatlich, viertel-jährlich, halb-jährlich oder jährlich. Einmal-Zahlungen sind ebenfalls möglich.
Die Beitrags-Zahlung muss rechtzeitig erfolgen. Sie können den ganzen Beitrag für Ihren Vertrag auf einmal bezahlen. Oder Sie können mehrere Beiträge zahlen. Dann muss die Zahlung regelmäßig erfolgen. Sie können auch Zuzahlungen leisten. Sie können auch mehr bezahlen. Oder weniger. Das beeinflusst die Leistung.
Für Änderungen des Beitrags und bei Zuzahlungen sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht, startet der Vertrag nicht.
Bei späteren Beiträgen erhalten Sie eine Erinnerung.
Unsere Leistung kann dann sinken.
Wir dürfen den Vertrag beitragsfrei stellen.
Sie dürfen den Vertrag beitragsfrei stellen. Sie müssen dann keine Beiträge zahlen. Sie erhalten dann keine Boni. Für Ihren Vertrag fallen weiter Kosten an.
Vereinbarte Zusatz-Optionen enden.
Die Beitrags-Freistellung kann mit weiteren wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sein. Wenn Sie kündigen, ist das beim GENERATION basic wie eine Beitrags-Freistellung.
Alle Kosten finden Kunden in den Vertrags-Unterlagen.
Für den Abschluss ziehen wir in den ersten Jahren Kosten ab.
Sie zahlen monatlich für die Verwaltung Ihres Vertrags.
Für bestimmte gesetzlich geregelte Fälle können weitere Kosten erhoben werden.
Sie können jederzeit vor dem Renten-Beginn kündigen. Die Kündigung führt nicht zum Ende des Vertrages. Das ist eine Besonderheit bei der Basis-Rente.
Das Guthaben bleibt im Vertrag. Der Vertrag läuft weiter. Sie müssen aber keine Beiträge mehr bezahlen. Sie erhalten aber kein Geld aus dem Vertrag vor Renten-Beginn.
Der Vertrag kostet trotzdem etwas. Dafür werden Anteile Ihrer Fonds verkauft.
Haben Sie Zusatz-Optionen vereinbart, enden diese.
Die Kündigung kann wirtschaftliche Nachteile haben.
Sie wirkt sich auf Garantien und Boni aus.
Sie haben ein gesetzliches Widerrufs-Recht nach Vertrags-Abschluss.
Die genauen Fristen entnehmen Sie den Vertrags-Unterlagen.
Wie lange das geht, steht in der Widerrufs-Belehrung.
Die Widerrufs-Belehrung bekommen Sie mit dem Versicherungs-Schein.
Diese vereinfachte Erklärung ändert nicht den Vertrag. Für den Vertrag gelten die vereinbarten Versicherungs-Bedingungen.
5.2. Hinweis auf Widerrufs-Recht
Sie haben ein gesetzliches Widerrufs-Recht nach Vertrags-Abschluss.
Die genauen Fristen entnehmen Sie den Vertrags-Unterlagen.
Wie lange das geht, steht in der Widerrufs-Belehrung.
Die Widerrufs-Belehrung bekommen Sie mit dem Versicherungs-Schein.
Diese vereinfachte Erklärung ändert nicht den Vertrag. Für den Vertrag gelten die vereinbarten Versicherungs-Bedingungen.
Der GENERATION business ist eine fonds-gebundene Renten-Versicherung für die betriebliche Alters-Vorsorge.
Man sagt auch Betriebs-Rente. Das heißt, das Geld wird in Fonds angelegt. Mit diesen Fonds wird Geld verdient.
Der Arbeit-Nehmer bekommt einen Teil des Gewinns. Es kann passieren, dass Sie am Ende weniger bekommen, als Sie eingezahlt haben. Aber Sie können auch mehr rausbekommen.
Das Produkt hat Garantien. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten.
Für die Betriebs-Rente gibt es mehrere Möglichkeiten. Der GENERATION business eignet sich für
Bei einer Rückdeckungs-Versicherung zahlt ein Unternehmen einen Beitrag an eine Versicherung. Die Versicherung zahlt an das Unternehmen, wenn Sie als Arbeit-Nehmer in Rente gehen. Sie als Arbeiter-Nehmer bekommen die Rente von dem Unternehmen.
Beim GENERATION business haben nur der Arbeit-Geber und die Versicherung einen Vertrag.
Im Alter erhalten Sie eine lebenslange Rente. Sie können dann auch das Geld teilweise auf einmal nehmen. Der Rest wird als Rente gezahlt.
Wenn die Voraussetzungen der Garantie erfüllt sind, ist es egal, ob die Fonds Gewinn machen. Es gibt dann mindestens ein Teil der eingezahlten Beiträge.
Sie können beim GENERATION business auch Boni bekommen. Dann gibt es mehr Fonds-Anteile. Dafür müssen Sie nicht extra bezahlen. Boni gibt es erst gegen Vertrags-Ende.
Es gibt auch Geld, wenn Sie sterben, bevor Sie Geld aus dem GENERATION business bekommen. Die Hinterbliebenen bekommen dann das Geld. Wer die Hinterbliebenen sind, geben die Versicherungs-Bedingungen vor.
Die Hinterbliebenen können auch Geld bekommen, wenn Sie schon Geld aus dem Vertrag bekommen haben und dann sterben.
Sie können zusätzlich eine Berufs-Unfähigkeit absichern. Dann gibt es Geld, wenn Sie wegen der Berufs-Unfähigkeit nicht mehr arbeiten können.
Geld gibt es erst beim Renten-Beginn. Das Geld ist in Fonds investiert. Der Wert von Fonds kann sich gut oder schlecht entwickeln. Es kann sein, dass Sie weniger Geld rausbekommen.
Es gibt auch Geld, wenn Berufs-Unfähigkeit versichert ist. Dann muss der Arbeit-Nehmer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Wenn die Voraussetzungen der Garantie nicht erfüllt sind, bekommen Sie keine Garantie.
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Der Vertrag kann maximal laufen, bis Sie 85 Jahre alt sind.
Eine empfohlene Laufzeit gibt es nicht. Zahlen Sie mehrere Beiträge, muss der Vertrag mindestens 5 Jahre laufen
Der früheste Rentenbeginn ist ab dem Alter von 62 Jahren möglich.
Wir empfehlen: Sichern Sie sich bis zum Ruhestand ab.
Wenn Sie den Vertrag vor dem vereinbarten Renten-Beginn kündigen, gibt es Geld zurück.
Das kann weniger sein als die eingezahlten Beiträge. Es gibt dann auch weniger oder keine Boni.
Für die Betriebs-Rente gibt es besondere gesetzliche Regelungen. Das ist das Betriebs-Renten-Gesetz. Wegen dieser Regelungen bekommen Sie vielleicht nur eine Rente, wenn Sie für die Rente alt genug sind (62 Jahre).
Der Mindest-Beitrag hängt davon ab, wie Beiträge gezahlt werden:
Sie können zudem die Absicherung Ihrer Berufs-Unfähigkeit wählen. Das erhöht den Mindest-Beitrag.
Sie können monatlich, viertel-jährlich, halb-jährlich oder jährlich zahlen.
Auch Einmal-Zahlungen sind möglich.
Die Beitrags-Zahlung muss rechtzeitig erfolgen. Sie können den ganzen Beitrag für Ihren Vertrag auf einmal bezahlen. Oder Sie können mehrere Beiträge zahlen. Dann muss die Zahlung regelmäßig erfolgen. Sie können auch Zuzahlungen leisten. Sie können auch mehr bezahlen. Oder weniger. Das beeinflusst die Leistung.
Für Änderungen des Beitrags und bei Zuzahlungen sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht, startet der Vertrag nicht. Bei Zahlungs-Verzug können Kosten entstehen.
Achten Sie auf eine regelmäßige Zahlung in vereinbarter Höhe. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, kann der Versicherungs-Schutz verloren gehen.
Wenn Sie vorübergehend nicht zahlen können, gibt es 2 Optionen:
Die Abschluss- und Vertriebs-Kosten werden bei Verträgen mit regelmäßigen Zahlungen über die ersten 5 Jahre verteilt.
Bei Einmal-Beiträgen werden sie direkt vom Beitrag abgezogen.
Bei Verträgen mit einer regelmäßigen Zahlung erheben wir eine monatliche Verwaltungs-Gebühr.
Die Höhe richtet sich nach Ihrem Beitrag und der Vertrags-Laufzeit.
Bei Einmal-Beiträgen werden keine Verwaltungs-Kosten abgerechnet.
Für die Garantie wird eine Gebühr von 0,25 % jährlich erhoben.
Zusatz-Optionen wie Berufs-Unfähigkeits-Rente verursachen zusätzliche Kosten.
Für die Verwaltung der Fonds erheben wir eine jährliche Gebühr.
Sie können den Vertrag jederzeit vor Renten-Beginn kündigen.
Die Auszahlung erfolgt als Rückkaufs-Wert.
Der Rückkaufs-Wert kann wegen gesetzlicher Vorgaben eingeschränkt sein.
Sie haben ein gesetzliches Widerrufs-Recht nach Vertrags-Abschluss.
Die genauen Fristen entnehmen Sie den Vertrags-Unterlagen.
Wie lange das geht, steht in der Widerrufs-Belehrung.
Die Widerrufs-Belehrung bekommen Sie mit dem Versicherungs-Schein.
Diese vereinfachte Erklärung ändert nicht den Vertrag. Für den Vertrag gelten die vereinbarten Versicherungs-Bedingungen.
GENERATION private plus ist eine private Renten-Versicherung.
Sie hilft Ihnen, für das Alter vorzusorgen.
Die Versicherung ist fonds-gebunden. Das heißt, das Geld wird in Fonds angelegt. Mit diesen Fonds wird Geld verdient. Sie bekommen einen Teil von dem Gewinn.
Es kann passieren, dass Sie am Ende weniger bekommen, als Sie eingezahlt haben. Aber Sie können auch mehr rausbekommen.
Sie können Fonds mit Garantien wählen. Für die Garantien gibt es bestimmte Voraus-setzungen.
Von Ihrem Beitrag werden von uns angebotene Fonds gekauft. Sie können die Fonds auswählen. Sie erhalten später eine lebenslange Rente. Oder Sie können sich das Geld auf einmal auszahlen lassen.
Sie können mit uns vereinbaren, dass wir auch bei Berufs-Unfähigkeit zahlen. Was Berufs-Unfähigkeit ist, regeln die Versicherungs-Bedingungen.
Sie können auch vereinbaren, dass wir bei Erwerbs-Unfähigkeit zahlen. Was Erwerbs-Unfähigkeit ist, regeln die Versicherungs-Bedingungen. Auch gegen den Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten können Sie sich absichern.
Wenn Sie vor dem mit uns vereinbarten Renten-Beginn sterben, zahlen wir mindestens Ihre Beiträge zurück. Sie können bestimmen, an wen. Gegebenenfalls behalten wir hiervon Kosten ein. Bekommen Sie von uns die Rente und sterben, können wir auch eine Rente an jemand anderen zahlen. Das müssen Sie mit uns gesondert vereinbaren.
Sie können den Vertrag auch teilweise kündigen. Dann bekommen Sie schon vor dem vereinbarten Rentenbeginn Geld. Dafür verkaufen wir Anteile von Ihren Fonds.
Es gibt keine feste Verzinsung.
Ihr Geld ist am Kapital-Markt investiert.
Wert-Schwankungen sind möglich.
Ohne Garantie kann der Wert Ihres Vertrags sinken.
Eine empfohlene Vertrags-Laufzeit gibt es nicht. Werden Beiträge regelmäßig gezahlt, muss der Vertrag mindestens 5 Jahre laufen. Wenn Sie in einen Fonds mit Garantie investieren (der Unitised-With-Profits-Fonds), muss der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen. Bei Einmalzahlung reichen 10 Jahre.
Sie bekommen den aktuellen Wert zurück.
Der Wert kann niedriger sein als Ihre Ein-Zahlungen.
Der Beitrag beginnt ab 50 Euro im Monat.
Sie können eine Start-Option vereinbaren. Das hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Sie müssen dann nur 20 Euro monatlich bezahlen. Spätestens 5 Jahre nach Vertrags-Abschluss müssen Sie dann mindestens 50 Euro bezahlen.
Sie können auch einmalig 2.000 Euro zahlen.
Sie zahlen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Einmal-Zahlungen sind ebenfalls möglich.
Die Beitrags-Zahlung muss rechtzeitig erfolgen. Sie können den ganzen Beitrag für Ihren Vertrag auf einmal bezahlen. Oder Sie können mehrere Beiträge zahlen. Dann muss die Zahlung regelmäßig erfolgen. Sie können auch Zuzahlungen leisten. Sie können auch mehr bezahlen. Oder weniger. Das beeinflusst die Leistung.
Für Änderungen des Beitrags und bei Zuzahlungen sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht, startet der Vertrag nicht.
Bei späteren Beiträgen erhalten Sie eine Erinnerung.
Sie haben dann keinen Schutz über vereinbarte Zusatz-Optionen.
Wir können uns von dem Vertrag auch lösen.
Für diese Optionen gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie können außerdem Auswirkungen auf die Leistung und auf vereinbarte Zusatz-Optionen haben. Es können bei Wahl einer der Optionen trotzdem Kosten für den Vertrag anfallen.
Alle Kosten finden Kunden in den Vertrags-Unterlagen.
Für den Abschluss ziehen wir in den ersten Jahren Kosten ab.
Sie zahlen monatlich für die Verwaltung Ihres Vertrags.
Bei Garantien oder bestimmten Fonds entstehen Zusatz-Kosten.
Daneben fallen bei laufender Beitrags-Zahlung Fix-Kosten an.
Sie können jederzeit vor dem Renten-Beginn ganz oder teilweise kündigen. Sie bekommen dann den Rückkaufs-Wert. Wenn Sie in Fonds mit Garantie investieren, gelten Besonderheiten.
Wenn Sie teilweise kündigen, bekommen Sie schon vor dem vereinbarten Renten-Beginn Geld. Dafür verkaufen wir Anteile von Ihren Fonds.
Sie haben ein gesetzliches Widerrufs-Recht nach Vertrags-Abschluss.
Die genauen Fristen entnehmen Sie den Vertrags-Unterlagen.
Wie lange das geht, steht in der Widerrufs-Belehrung.
Die Widerrufs-Belehrung bekommen Sie mit dem Versicherungs-Schein.
Diese vereinfachte Erklärung ändert nicht den Vertrag. Für den Vertrag gelten die vereinbarten Versicherungs-Bedingungen.
Der Premium Grund-Fähigkeits-Schutz ist eine Versicherung für den Fall, dass Sie bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlieren.
Diese Fähigkeiten brauchen Sie, um im Alltag selbst-ständig zu leben und zu arbeiten.
Sie erhalten eine monatliche Rente, wenn Sie eine der versicherten Fähigkeiten verlieren.
Sie müssen dann keine Beiträge mehr zahlen.
Die Rente zahlen wir so lange, wie der Versicherungs-Fall besteht.
Mit Zusatz-Bausteinen können Sie Ihren Schutz erweitern.
Zum Beispiel bei psychischer Erkrankung, Pflege oder schweren Krankheiten.
Der Schutz gilt weltweit – bei der Arbeit und in der Freizeit.
Wir leisten nicht bei Verlust der Fähigkeit durch Alkohol, Drogen oder absichtliche Selbstverletzung.
Auch bei bestimmten Krankheiten oder Unfällen kann es Ausschlüsse geben.
Zusatz-Vereinbarungen können auch aus anderen Gründen als dem Ende der Vertrags-Laufzeit oder Kündigung enden. Wann der Vertrag endet, regeln im Detail die Versicherungs-Bedingungen.
Die Versicherung kann ab einem Alter von 6 Jahren abgeschlossen werden.
Sie können den Vertrag bis maximal 67 Jahre laufen lassen.
Eine Laufzeit von mindestens 6 Jahren ist notwendig.
Wir empfehlen eine Laufzeit bis zum Renten-Alter.
Sie können auch eine lebenslange Absicherung mit uns vereinbaren.
Wenn Sie vorzeitig kündigen, endet der Schutz sofort.
Beiträge bekommen Sie nicht zurück.
Während Sie eine Rente von uns bekommen, können Sie nicht kündigen.
Die Beitrags-Höhe hängt von Alter, Beruf und dem gewünschten Schutz ab.
Sie zahlen monatlich, viertel-jährlich, halb-jährlich oder jährlich.
Nur das Lastschrift-Verfahren ist möglich.
Die Beitrags-Zahlung muss rechtzeitig erfolgen. Die Zahlung muss regelmäßig erfolgen.
Für Änderungen des Beitrags und bei Zuzahlungen sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht, startet der Vertrag nicht.
Zahlen Sie nicht rechtzeitig, kann der Versicherungs-Schutz entfallen.
Sie erhalten eine Mahnung mit Frist.
Wenn Sie weiterhin nicht zahlen, können wir den Vertrag kündigen.
Wenn Sie vorübergehend nicht zahlen können, gibt es verschiedene Lösungen:
Für diese Optionen gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie können außerdem Auswirkungen auf die Leistung haben. Gegebenenfalls sind Zinsen zu entrichten.
Alle Kosten finden Kunden in den Vertrags-Unterlagen.
Diese sind bereits in Ihrem Beitrag enthalten.
Sie werden nicht extra berechnet.
Die laufenden Verwaltungs-Kosten sind schon in den Beiträgen enthalten.
Sie müssen dafür nichts extra zahlen.
Es gibt auch keine versteckten Gebühren oder Nachbelastungen.
Sie können jederzeit zum Monats-Ende kündigen.
Wenn Sie eine Rente von uns bekommen, ist keine Kündigung möglich.
Sie haben ein gesetzliches Widerrufs-Recht nach Vertrags-Abschluss.
Die genauen Fristen entnehmen Sie den Vertrags-Unterlagen.
Wie lange das geht, steht in der Widerrufs-Belehrung.
Die Widerrufs-Belehrung bekommen Sie mit dem Versicherungs-Schein.
Diese vereinfachte Erklärung ändert nicht den Vertrag. Für den Vertrag gelten die vereinbarten Versicherungs-Bedingungen.
Sie sichern mit dem Berufs-Unfähigkeits-Schutz Ihre Arbeits-Kraft ab. Es gibt Geld, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr wegen Berufs-Unfähigkeit ausüben können.
Sie bekommen dann eine monatliche Rente. Sie müssen dann auch keine Beiträge zahlen.
Sie bekommen in bestimmten Fällen weitere Leistungen, aber nur einmal.
Wir zahlen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf zu 50 % oder mehr nicht ausüben können. Das muss für mindestens 6 Monate der Fall sein.
Wir helfen auch bei Pflege-Bedürftigkeit oder Verlust wichtiger Fähigkeiten.
Wann wir zahlen, regeln die vereinbarten Versicherungs-Bedingungen.
Auf Wunsch können Sie auch bei Arbeits-Unfähigkeit eine Leistung erhalten.
Auf Wunsch zahlen wir bei schweren Krankheiten eine zusätzliche Einmal-Zahlung.
Wir zahlen nicht, wenn keine gesundheitliche Einschränkung besteht.
Wir zahlen auch nicht, wenn zwar eine gesundheitliche Einschränkung besteht, aber keine Berufs-Unfähigkeit oder eine andere versicherte Situation.
Auch bei falschen Angaben im Antrag kann der Schutz entfallen.
Bei Zusatz-Optionen kann der Schutz außerdem entfallen, wenn die Berufs-Unfähigkeit auf bestimmten Ursachen beruht.
Die Versicherung kann ab einem Alter von 10 Jahren abgeschlossen werden.
Sie können den Vertrag maximal laufen lassen, bis Sie 67 Jahre alt sind.
Eine Laufzeit von mindestens 6 Jahren ist notwendig.
Wir empfehlen: Sichern Sie sich bis zum Ruhestand ab.
Wenn Sie vorzeitig kündigen, endet der Schutz sofort.
Sie bekommen dann kein Geld zurück.
Während Sie eine Berufs-Unfähigkeits-Rente erhalten, können Sie nicht kündigen.
Die Beitrags-Höhe hängt von Beruf, Alter und Renten-Höhe ab.
Sie zahlen monatlich, viertel-jährlich, halb-jährlich oder jährlich.
Nur das Lastschrift-Verfahren ist möglich.
Bitte zahlen Sie pünktlich. Nur dann haben Sie Versicherungs-Schutz.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht, startet der Vertrag nicht.
Zahlen Sie nicht rechtzeitig, kann der Vertrag enden.
Wenn Sie vorübergehend nicht zahlen können, gibt es verschiedene Lösungen:
Für diese Optionen gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie können außerdem Auswirkungen auf die Leistung haben. Gegebenenfalls sind Zinsen an uns zu zahlen.
Für den Vertrags-Abschluss und so lange, wie der Vertrag läuft, entstehen Kosten. Diese Kosten bezahlen Sie mit Ihrem Beitrag, Sie sind nicht zusätzlich zu zahlen.
Für Ihren Vertrag gibt es laufende Kosten. Das sind die Verwaltungs-Kosten. Sie sind schon in den Beiträgen enthalten. Sie müssen dafür nichts extra zahlen.
Es gibt keine weiteren versteckten Gebühren oder Nach-Belastungen.
Sie können jederzeit zum Monats-Ende kündigen.
Während Sie eine Berufs-Unfähigkeits-Rente bekommen, können Sie nicht kündigen.
Es gibt dann kein Geld zurück.
Sie haben ein gesetzliches Widerrufs-Recht nach Vertrags-Abschluss.
Die genauen Fristen entnehmen Sie den Vertrags-Unterlagen.
Wie lange das geht, steht in der Widerrufs-Belehrung.
Die Widerrufs-Belehrung bekommen Sie mit dem Versicherungs-Schein.
Diese vereinfachte Erklärung ändert nicht den Vertrag. Für den Vertrag gelten die vereinbarten Versicherungs-Bedingungen.