Ihre finanziellen Umstände haben sich geändert und das Geld wird knapp? Vergessen Sie trotzdem nicht, auch an morgen zu denken.
Einfach den Vertrag kündigen und alle finanziellen Probleme sind gelöst? Ganz so einfach ist das nicht. Eine Kündigung mag Sie zwar kurzfristig finanziell entlasten, aber: Sie verzichten damit auf Leistungen, auf die Sie später im Leben angewiesen sein könnten.
Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen, gibt es eine ganze Reihe von Alternativen: Sie können Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung vorübergehend beitragsfrei stellen. Dadurch lässt sich der finanzielle Engpass überbrücken und Sie bleiben in den meisten Fällen versichert.
Sie haben weitere Fragen oder wollen gleich Änderungen an Ihrem Vertrag vornehmen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sie erreichen uns
Sie können das Formular auch als PDF ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns schicken.
Sie wollen doch noch einen Schritt weiter gehen? Damit Sie Ihre Vorsorge nicht komplett aufgeben müssen, können Sie Ihren Vertrag bei uns auch teilkündigen. Bei einer Teilkündigung wird nicht der gesamte Vertrag aufgelöst.
Ob eine Teilkündigung für Sie möglich ist, hängt von der Form der Vorsorge ab. Prinzipiell ist eine Teilkündigung bei den folgenden Produkten in der privaten Altersvorsorge möglich:
Basisrentenprodukte wie den GENERATION basic (plus) oder GARANTIE INVESTMENT RENTE basis können Sie nicht beleihen, teilkündigen, kündigen oder vererben. Beim GENERATION basic (plus) können Sie aber den Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung vorläufig komplett beitragsfrei stellen.
Ob eine Teilkündigung bei Ihrer betrieblichen Altersversorgung möglich ist, lässt sich pauschal nicht sagen und muss je nach Einzelfall betrachtet werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice .
Ihr Produkt ist in dieser Liste nicht dabei?
Das ist je nach Produkt unterschiedlich. Zum Beispiel gilt für die Produkte Flexibler Kapitalplan, GARANTIE INVESTMENT RENTE und GENERATION private plus: Der Mindestauszahlungsbetrag einer Entnahme beträgt 250 €. Entnahmen sind möglich, so lange das im Vertrag verbleibende Anteilguthaben 1.500 € nicht unterschreitet.
Für Informationen zu weiteren Produkten nehmen Sie mit Ihrem Vermittler oder uns Kontakt auf.
Sie erreichen uns
Bei einer Teilkündigung sinkt die ursprünglich prognostizierte Ablaufleistung, die Vorsorgelücke wird größer und es können Steuern und Kosten anfallen.
Ja, in diesem Fall können Sie eine Zuzahlung zum bestehenden Vertrag leisten. Alternativ ist eine Beitragserhöhung möglich.
Senden Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben an:
Canada Life Assurance Europe plc
Postfach 1763
63237 Neu-Isenburg
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Dieser ist für Sie montags bis freitags von 9–18 Uhr erreichbar.
Telefon: 06102-306-1800
E-Mail:
kundenservice@canadalife.de
Ob Vertragsänderungen, Fondsinformationen oder Fragen zur Leistungsfallmeldung: Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren Vertrag.