Befinden Sie sich gerade kurz vor oder schon mitten in der Scheidung und haben Fragen zum Versorgungsausgleich? Hier finden Sie wichtige Informationen, die Ihnen weiterhelfen können.
Oft haben Sie während der Ehe gemeinsam für Ihre Rente vorgesorgt. Damit bei der Scheidung alles fair aufgeteilt wird, gibt es den Versorgungsausgleich. Dieser sorgt dafür, dass die Rentenansprüche, die Sie während der Ehe gesammelt haben, gerecht aufgeteilt werden. Ihre Rentenansprüche werden halbiert und jeder von Ihnen bekommt die Hälfte. So hat jeder nach der Scheidung einen fairen Anteil an der gemeinsamen Altersvorsorge.
Anna und Ben sind verheiratet und lassen sich scheiden. Während ihrer Ehe hat Anna in der gesetzlichen Rentenversicherung Ansprüche im Wert von 40.000 € erworben, und Ben hat Ansprüche im Wert von 20.000 € erworben.
Beim Versorgungsausgleich werden diese Ansprüche hälftig aufgeteilt. Anna gibt also 10.000 € ihrer Ansprüche an Ben ab, und Ben erhält diese 10.000 € zusätzlich zu seinen eigenen 20.000 € dazu. Das bedeutet, dass Anna und Ben für ihre Ehezeit jeweils 30.000 € an Rentenansprüchen erhalten. So wird sichergestellt, dass beide nach der Scheidung gleich viele Rentenansprüche haben.
Der Versorgungsausgleich wird mit dem Einreichen des Scheidungsantrags in Gang gesetzt und findet automatisch statt. In diesem Scheidungsverbund werden neben dem Versorgungsausgleich auch andere Scheidungsfolgen geregelt, wie zum Beispiel:
Das Ziel des Verfahrens ist es, alle wichtigen finanziellen Fragen der Scheidung gleichzeitig und umfassend zu regeln. Der Versorgungsausgleich wird automatisch mit dem Antrag der Scheidung in Gang gesetzt. Lediglich bei einer Ehezeit unter drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich nur auf Antrag.
Für die bestehenden Rentenrechte gibt es unterschiedliche Zeitpunkte des Ausgleichs. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Mechanismen:
Im Versorgungsausgleich werden im In- und Ausland bestehende Rentenansprüche und laufende Renten geprüft. Dabei werden alle Anrechte geteilt, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu zählt auch alles, was während der Trennungszeit angespart wurde. Je nach Versicherungsform werden die Anrechte bei der Scheidung (Versorgungsausgleich) oder erst nach der Scheidung (schuldrechtlicher Ausgleich) aufgeteilt.
Nur die in der Zeit der Ehe (oder einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG) erworbenen Anteile von Anrechten sind jeweils zur Hälfte zwischen den Geschiedenen auszugleichen.
Zu berücksichtigen sind die im Inland oder Ausland bestehenden Anwartschaften und Ansprüche auf laufende Versorgungen. Dazu zählen:
Wichtiger Hinweis: Eine Direktversicherung, die nach § 40 b EStG a. F. pauschal besteuert wird, zählt zu den Kapitallebensversicherungen.
Trotzdem fallen die Leistungen, die durch Beiträge aufgrund von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses erwirtschaftet wurden, in den Versorgungsausgleich. Leistungen, die auf privat eingezahlten Beiträgen beruhen, fallen in den schuldrechtlichen Ausgleich.
Grundsätzlich fallen Anrechte auf Kapitalleistungen und Leistungen mit Entschädigungscharakter nicht in den Versorgungsausgleich. Diese Anrechte werden im Zuge des schuldrechtlichen Ausgleichs erst zu Rentenbeginn berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise:
Die folgenden Anrechte sind nicht auszugleichen. Sie fallen weder in den Versorgungsausgleich bei Scheidungen noch in den schuldrechtlichen Ausgleich zu Rentenbeginn:
Ihnen stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, den Versorgungsausgleich nach Ihren Wünschen zu gestalten. Denn Sie können selbst bestimmen, wie Sie Ihre Rentenansprüche bei einer Scheidung aufteilen wollen.
Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, individuelle Lösungen zu finden, die besser zu Ihrer speziellen Situation passen. Zum Beispiel könnten Sie entscheiden, den Versorgungsausgleich auszuschließen, wenn einer von Ihnen bereits eine ausreichende eigene Altersvorsorge hat und keine zusätzliche Absicherung benötigt.
Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden müssen, um gültig zu sein. Außerdem prüft das Familiengericht, ob die Vereinbarung fair und ausgewogen ist, um sicherzustellen, dass keiner von Ihnen benachteiligt wird.
Nach einer Scheidung kann es schwierig sein, Rentenansprüche zu regeln. Das gilt besonders dann, wenn die Ex-Partner im Streit auseinandergegangen sind. Eine Abfindung der Rentenansprüche kann eine sinnvolle Lösung sein.
Abfindung bedeutet, dass der ausgleichsberechtigte Partner eine einmalige Zahlung erhält, um eigene Rentenansprüche aufzubauen. Die Zahlung vom verpflichteten Partner kann jederzeit verlangt werden, solange sie wirtschaftlich zumutbar ist. Dieser muss dafür selbst keine Rentenrechte auflösen, sondern kann den Betrag aus seinem Vermögen zahlen.
Ein wesentlicher Vorteil der Abfindung ist, dass mit der Durchsetzung des Anspruchs nicht bis zum Rentenbeginn gewartet werden muss. Insgesamt bietet die Abfindung eine flexible und sichere Möglichkeit, Rentenansprüche nach einer Scheidung zu regeln und beiden Parteien eine faire Altersvorsorge zu ermöglichen.
Sobald Canada Life als Versicherer von einer Scheidung erfährt, dürfen keine Veränderungen an den Verträgen vorgenommen werden, die den Ausgleichswert beeinflussen könnten. Diese Sperre bleibt bestehen, bis das Gericht das Verfahren abschließt.
Das Trennungsjahr ist eine Voraussetzung für die Scheidung. Für eine Auflösung der ehelichen Gemeinschaft reicht eine räumliche Trennung aus. Es genügt, in einer gemeinsamen Wohnung jeweils abgetrennte Wohn- und Schlafbereiche zu haben. Ein gemeinsamer Alltag darf nicht mehr stattfinden.
Handelt es sich um einen Härtefall (z.B. Gewalt in der Ehe), kann das Trennungsjahr verkürzt werden oder ganz entfallen.
Kurz bevor das Trennungsjahr abläuft, reichen die Ehepartner den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Gericht ein, zusammen mit Kopien der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (falls vorhanden). Den Antrag muss ein Anwalt stellen.
Das Gericht leitet mit der Scheidung automatisch den Versorgungsausgleich ein.
Wenn die Ehe weniger als 3 Jahre bestanden hat, muss einer der Ehepartner den Versorgungsausgleich beantragen.
Die Ehepartner können ganz oder teilweise auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dazu brauchen sie eine notariell beurkundete Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die keinen der Partner benachteiligt. Das Gericht kann den Versorgungsausgleich ablehnen: in Härtefällen oder wenn es nur einen geringen Wertunterschied gibt. Ein Verzicht ist auch noch im Scheidungsverfahren möglich, wenn beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind.
Im nächsten Schritt stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem Ehepartner zu. Dieser kann dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Das Gericht leitet dann die passenden Schritte ein.
Das Gericht legt dem Scheidungsantrag die Formulare für den Versorgungsausgleich bei.
Die Ehepartner haben während der Ehe vielleicht gemeinsame Anrechte auf Versorgungsleistungen aufgebaut, z. B. Rente, Betriebsrente oder Lebensversicherung. Nun müssen sie diese aufteilen. Dafür gibt es den Versorgungsausgleich.
Sie füllen die Formulare für den Versorgungsausgleich aus und senden diese an das Gericht zurück. Das Gericht holt dann Informationen bei den zuständigen Trägern der Rentenversicherung ein. Das kann einige Monate dauern.
Beide Ehepartner müssen beim Gerichtstermin anwesend sein. Das Gericht bespricht mit ihnen alle wichtigen Themen und prüft die Scheidungsvoraussetzungen. Der Termin dauert in der Regel nicht länger als eine halbe Stunde.
Am Ende des Scheidungstermins verkündet das Gericht das Scheidungsurteil, auch Scheidungsbeschluss genannt. Spätestens einen Monat nach Zustellung des Scheidungsurteils ist die Ehe rechtskräftig geschieden.
Das Scheidungsurteil enthält alle getroffenen Regelungen und Vereinbarungen. Daher sollten beide Ehepartner das Urteil auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind die im Urteil genannten Rechtsmittel und Fristen einzuhalten.
Gibt Ihnen das Gericht die Möglichkeit, sich im Rahmen der externen Teilung einen Versicherer auszusuchen? Dann können Sie den Ausgleichswert bei Canada Life einbringen.
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