Hier ist etwas schief gelaufen!

JavaScript scheint deaktiviert zu sein.
Bitte aktivieren Sie JavaScript, um unseren Webauftritt besuchen zu können.

Geschäftsfrau sitzt auf ihrem Schreibtisch im Büro und benutzt ein Tablet

Arbeitgeberwechsel

Für die bAV gelten besondere Regeln, wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln.

Was passiert mit der bAV, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt?

Der Arbeitnehmer hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber eine Zusage für eine Betriebsrente erhalten. Er möchte diese bei seinem neuen Arbeitgeber künftig fortführen. Dafür hat er folgende Möglichkeiten:

Besonderheiten bei den unterschiedlichen Durchführungswegen

Direktversicherung

Ein Arbeitnehmer beendet ein Arbeitsverhältnis und übernimmt die Direktversicherung in der Regel zunächst selbst.
Nun gibt es folgende Möglichkeiten:

Zusammenfassung:

Mehr zum Thema finden Sie hier .

Rückgedeckte Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse stellt die Rückdeckungsversicherung beitragsfrei. Sobald der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht, erhält er eine Leistung aus der beitragsfreien Versicherung.

Alternativ kann auch der neue Arbeitgeber der Unterstützungskasse beitreten und die Versorgungszusage übernehmen. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag in der Regel nicht privat fortführen.

Rückgedeckte Pensionszusage

In den meisten Fällen bleibt die Zusage bei dem bisherigen Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält zu Rentenbeginn die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erdiente Leistung dann direkt von ihm.

Antragsservice

Sie benötigen ein bAV-Formular?

Hier können Sie schnell und einfach den benötigten Formularsatz erstellen – auch von anderen Versorgungsträgern.

Verbundene Unternehmen: Arbeitgeberwechsel leicht gemacht

Für den Wechsel des Arbeitgebers innerhalb eines Unternehmensverbunds, wie z. B. einer Konzernstruktur, bieten wir im Durchführungsweg Direktversicherung ein vereinfachtes Verfahren. Für die Beantragung können einfach unser Formular „Arbeitgeberwechsel Direktversicherung Konzernstruktur“ sowie die Excelliste „Versichertenverzeichnis Konzernstruktur“ genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein bestehender Konzernrahmenvertrag inklusive aller Datenschutzbestimmungen vorliegt. Ebenfalls müssen alle am Versicherungsnehmerwechsel beteiligten Gesellschaften vollständig nach dem GwG identifiziert sein.