Alles zur Basisrente für Ihre Kunden auf einen Blick.
Mit der Basisrente haben Ihre Kunden 2021 wieder die Gelegenheit, kräftig Steuern zu sparen. Zeigen Sie Ihren Kunden, wie sie Steuern sparen und ihre Rente aufstocken einfach verbinden können.
Durch das Aktivieren des Videos werden Daten an den jeweiligen Anbieter geschickt. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Datenschutz-Seite .
Die eigene Rente wird immer wichtiger. Besonders Selbstständige profitieren von dem Konzept der Basisrente, denn sie müssen nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. So bekommen sie die Chance, ihre Beiträge für die Altersvorsorge bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend zu machen.
Mit der Basisrente können Zuzahlungen oder Beitragserhöhungen dann getätigt werden, wann es Ihren Kunden am besten passt. Besonders Selbstständige, die ihre Jahreseinkünfte nicht immer genau planen können, profitieren von den flexiblen Zuzahlungen, um sich die gewünschten Steuervorteile zu sichern.
Die Prozentzahl steigt jährlich um 2 %, sodass im Jahr 2025 volle 100 % abgesetzt werden können. Mit dieser steuerlichen Förderung können Ihre Kunden bereits während der Einzahlung Steuern sparen: Geld, das dann für den weiteren Aufbau der Altersvorsorge verwendet werden kann.
Die Beitrage zur Basisrente sind bis zu einer bestimmten Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese Beitragshöhe wird jährlich neu definiert. Im Jahr 2021 sind davon 92 % absetzbar.
Die Prozentzahl steigt jährlich um 2 %, sodass im Jahr 2025 volle 100 % abgesetzt werden können. Mit dieser steuerlichen Förderung können Ihre Kunden bereits während der Einzahlung Steuern sparen: Geld, das dann für den weiteren Aufbau der Altersvorsorge verwendet werden kann.
FOCUS-MONEY hat gemeinsam mit den Experten des Analysehauses Franke und Bornberg (FB) die besten Rürup-Policen ermittelt. Das Ergebnis: Unser GENERATION basic plus wurde mit der höchsten Bewertung „Hervorragend“ ausgezeichnet.
Weitere Infos rund um Rürup und das Rating finden Sie hier .
Jahresende – das ist die klassische Zeit der Basisrente. Damit Sie sich aufs Wesentliche konzentrieren können, unterstützen wir Sie im Jahresendgeschäft. Wir schreiben unsere gemeinsamen Kunden an, die eine Basisrente abgeschlossen haben. Ihre Kunden können dann ganz einfach mit dem auf sie zugeschnittenen Formular oder auch online zuzahlen oder ihren Beitrag erhöhen.
Natürlich bleiben Sie immer erster Ansprechpartner.
Die Kunden erhalten ein Anschreiben sowie ein personalisiertes Zuzahlungs- oder Erhöhungsformular, zugeschnitten auf ihre Vertragskonstellation. Hier finden Sie einen Überblick über die Konstellationen, die bei der Aktion berücksichtigt und angeschrieben werden.
Wegen der Garantievoraussetzungen in unserem UWP-Fonds haben wir für die unterschiedlichen Vertragskonstellationen und Laufzeiten die Unterlagen individuell zusammengestellt. So erhalten Ihre Kunden nur die für sie wichtigen Informationen.
Kunden mit Verträgen gegen Einmalbeitrag
Diese Kunden werden in der Aktion nur dann berücksichtigt, wenn die Restlaufzeit des Vertrags noch mehr als 10 Jahre beträgt. Eine Zuzahlung erfolgt dann automatisch in den UWP-Fonds. Zuzahlungen sind bei Restlaufzeiten, die kürzer als 10 Jahre sind, nicht mehr möglich. Deshalb berücksichtigen wir diese Kunden in der Aktion nicht mehr.
Kunden mit Verträgen gegen laufenden Beitrag
Für Kunden mit Verträgen gegen laufenden Beitrag aus der alten Tarifgeneration, die in weniger als 12 Jahren auslaufen, ist eine Beitragserhöhung nicht mehr möglich. Diese können ihren Vertrag allerdings noch mit einer Zuzahlung aufstocken. Für die erste Zuzahlung wird ein neuer (GENERATION basic plus) Vertrag gegen Einmalbeitrag angelegt. Die Mindestlaufzeit für diesen Vertrag beträgt 10 Jahre.
Hier unterscheiden wir wegen der Garantievoraussetzungen des UWP-Fonds auch in Laufzeiten:
Verträge gegen Einmalbeitrag mit weniger als 10 Jahren Laufzeit
Bei Verträgen, die in weniger als 10 Jahren auslaufen, kann der Kunde die Zuzahlung nur noch in die Freie Fondsauswahl tätigen. Der UWP-Fonds ist durch die kurze Laufzeit nicht mehr wählbar, Grund dafür sind die Garantien in dem Fonds.
Verträge gegen Einmalbeitrag mit mehr als 10 Jahren Laufzeit
Läuft der Vertrag noch länger als 10 Jahre, haben die Kunden die Wahl: Sie können in den UWP-Fonds oder in die Freie Fondsauswahl investieren.
Diese Kunden werden in der Aktion nur dann berücksichtigt, wenn die Restlaufzeit des Vertrags noch mehr als 12 Jahre beträgt. Eine Erhöhung erfolgt dann automatisch in den UWP-Fonds. Erhöhungen sind bei Restlaufzeiten, die kürzer als 12 Jahre sind, nicht mehr möglich. Deshalb berücksichtigen wir diese Kunden in der Aktion nicht mehr.
Hier unterscheiden wir wegen der Garantievoraussetzungen des UWP-Fonds auch in Laufzeiten.
Verträge mit weniger als 12 Jahren Laufzeit
Bei Verträgen, die in weniger als 12 Jahren auslaufen, kann der Kunde die Erhöhung nur noch in die Freie Fondsauswahl tätigen. Der UWP-Fonds ist durch die kurze Laufzeit nicht mehr wählbar, Grund dafür sind die Garantien des Fonds.
Verträge mit mehr als 12 Jahren Laufzeit
Läuft der Vertrag noch länger als 12 Jahre, erfolgt die Erhöhung automatisch in die bestehende Fondsaufteilung.
Nutzen Sie unsere Blanko-Formulare! Damit können Sie Ihre Kunden ohne Berücksichtigung der Vertragskonstellation ansprechen.
Natürlich stellen wir Ihnen die Unterlagen der Kunden, die wir für Sie angeschrieben haben, auch bereit. Sie finden die Kopien der personalisierten Unterlagen Ihrer Kunden zu allen Verträgen in der [partner]post bzw. der BiPRO Maklerpost.
Hier kommt es auf die Vertragskonstellation an:
Der Kunde muss nur den personalisierten Kurzantrag ausfüllen. Die neuen Fonds werden automatisch policiert und alle Informationen mit der Police an den Kunden verschickt.
Eine Zuzahlung kann mit SEPA-Lastschriftmandat oder mit Überweisung erfolgen. Wichtig ist dabei, dass der Zuzahlungsbetrag bis zum 31. Dezember 2020 bei uns verbucht wurde. Soll der Betrag bequem über Lastschrift abgebucht werden, brauchen wir den Kurzantrag bis spätestens 18. Dezember 2020 unterschrieben zurück.
Bei einer Zuzahlung in eine Basisrente müssen der Kontoinhaber und der Versicherungsnehmer gleich sein. So regelt es § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bitte beachten sie dabei: Die Zahlung muss in dem Jahr erfolgen, in dem der Sonderausgabenzug geltend gemacht werden soll. Nur so kann der mögliche Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Nur bei Eheleuten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kann der Ehegatte oder (eingetragene) Lebenspartner die Beiträge leisten.