Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren Kunden die Steuervorteile für 2025
Als Versicherungsvermittler wissen Sie, wie wichtig die Basisrente für die finanzielle Absicherung Ihrer Kunden im Alter ist. Doch oft wird das volle Potenzial nicht ausgeschöpft, und wertvolle steuerliche Vorteile bleiben ungenutzt. Helfen Sie Ihren Kunden dabei, das Beste aus Ihrer Altersversorgung herauszuholen.
Wir übernehmen die Ansprache Ihrer Kunden für Sie – individuell und zielgerichtet. Da jede Kunden- und Vertragskonstellation unterschiedlich ist, haben wir unsere Kunden in 3 Gruppen aufgeteilt. Abhängig von Vertrag und Laufzeit erhält jeder Kunde eine maßgeschneiderte Ansprache mit den für ihn relevanten Informationen.
Sollte ein Kunde zusätzlich einen Vertrag mit laufenden Beiträgen haben, informieren wir ihn auch über die Möglichkeit einer Beitragserhöhung – ein weiterer Schritt zur Optimierung seiner Altersvorsorge.
Damit Sie sich auf Ihre Beratung konzentrieren können.
Zeigen Sie Ihren Kunden spielerisch, wie sie Steuerersparnisse und Rentenaufbau einfach miteinander verbinden können. Nutzen Sie dafür unsere Simplesite im Vertriebsnavigator.
Das Beispiel unten zeigt, wie sich die Wiederanlage der Steuerersparnis langfristig positiv auf die Rente auswirkt:
| Zuzahlung | Mögliche Steuerrückerstattung* | Tatsächlicher Aufwand | Wertentwicklung nach 25 Jahren** | Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals p.a |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 4.700 € | 5.300 € | 42.092 € | 8,64 % |
| 15.000 € | 7.050 € | 7.950 € | 63.138 € | 8,64 % |
| 25.000 € | 11.302 € | 13.698 € | 105.230 € | 8,49 % |
Natürlich stellen wir Ihnen die Unterlagen der Kunden, die wir für Sie angeschrieben haben, auch bereit. Sie finden die Kopien der personalisierten Unterlagen Ihrer Kunden zu allen Verträgen in der [partner]post bzw. der BiPRO Maklerpost.
Hier kommt es auf die Vertragskonstellation an:
Der Kunde muss nur den personalisierten Kurzantrag ausfüllen. Die neuen Fonds werden automatisch policiert und alle Informationen mit der Police an den Kunden verschickt.
Alle Kunden, die im Rahmen unserer Bestandsaktion von uns angeschrieben werden, erhalten Informationen, wie sie eine Zuzahlung per Lastschriftmandat oder Überweisung tätigen können. Wichtig ist dabei, dass der Zuzahlungsbetrag bis zum 29. Dezember 2025 bei uns verbucht wurde. Soll der Betrag per Lastschrift abgebucht werden, benötigen wir den Kurzantrag unterschrieben spätestens bis zum 19. Dezember 2025 zurück. Die Überweisungsinformationen können selbstverständlich auch für eine Online-Überweisung per Banking-App genutzt werden.
Bei einer Zuzahlung in eine Basisrente müssen der Kontoinhaber und der Versicherungsnehmer gleich sein. So regelt es § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bitte beachten sie dabei: Die Zahlung muss in dem Jahr erfolgen, in dem der Sonderausgabenzug geltend gemacht werden soll. Nur so kann der mögliche Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Nur bei Eheleuten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kann der Ehegatte oder (eingetragene) Lebenspartner die Beiträge leisten.
Wenn Sie die Kachel “Bestandsaktionen” nicht anklicken können, lassen Sie sich bitte von Ihrem Hauptnutzer im Maklerportal freischalten. Dazu genügt eine E-Mail des Hauptnutzers an aktion@canadalife.de mit folgenden Daten zur Verifizierung:
Zusätzlich muss der Hauptnutzer bestätigen, dass Sie berechtigt sind, sämtliche Daten einzusehen. Dazu verwendet er bitte folgende Formulierung:
“Mir ist bekannt, dass die von mir benannten Unternutzer im Rahmen der Bestandsaktion sämtliche Kundendaten der Hauptgeschäftspartnernummer einsehen können. Auch auf die dazugehörigen Untergeschäftspartnernummern haben sie Zugriff. Ich bestätige hiermit, dass die Unternutzer vertraglich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zur Einsicht berechtigt sind.“
Kunden mit Verträgen gegen Einmalbeitrag
Diese Kunden werden in der Aktion nur dann berücksichtigt, wenn die Restlaufzeit des Vertrags noch mehr als 10 Jahre beträgt. Eine Zuzahlung erfolgt dann automatisch in den UWP-Fonds. Zuzahlungen sind bei Restlaufzeiten, die kürzer als 10 Jahre sind, nicht mehr möglich. Deshalb berücksichtigen wir diese Kunden in der Aktion nicht mehr.
Ihre Kunden möchten den laufenden Beitrag anpassen?
Kunden mit Verträgen gegen laufenden Beitrag werden nur dann berücksichtigt, wenn die Restlaufzeit ihres Vertrags mehr als 12 Jahre beträgt. Die erste Zuzahlung zu einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung erfolgt in einen gesonderten Einmalbeitragsvertrag für das aktuelle Produkt GENERATION basic plus. Für diesen neuen Vertrag gelten die zum Zeitpunkt der ersten Zuzahlung verwendeten Versicherungsbedingungen. Eine Erhöhung bei dieser Vertragskonstellation erfolgt automatisch in den UWP-Fonds. Für Verträge mit einer kürzeren Restlaufzeit sind keine Zuzahlungen und Erhöhungen mehr möglich.
Alle Kunden werden in der Aktion berücksichtigt.
Hier unterscheiden wir wegen der Garantievoraussetzungen des UWP-Fonds auch in Laufzeiten:
Verträge gegen Einmalbeitrag mit weniger als 10 Jahren Laufzeit
Bei Verträgen, die in weniger als 10 Jahren auslaufen, kann der Kunde die Zuzahlung nur noch in die freie Fondsauswahl tätigen. Der UWP-Fonds ist durch die kurze Laufzeit nicht mehr wählbar, Grund dafür sind die Garantien in dem Fonds.
Tipp: Machen Sie es den Kunden einfach und nutzen Sie unser Automatisches Portfolio Management (APM). Dabei muss der Kunde nur sein Anlageprofil festlegen und wir erledigen den Rest. Dafür brauchen wir nur das ausgefüllte Formular zur Anlageprofilanalyse.
Verträge gegen Einmalbeitrag mit mehr als 10 Jahren Laufzeit
Läuft der Vertrag noch länger als 10 Jahre, haben die Kunden die Wahl: Sie können in den UWP-Fonds oder in die Freie Fondsauswahl investieren.
Verträge gegen laufenden Beitrag
Ihr Kunde möchte den laufenden Beitrag erhöhen? Die erste Zuzahlung zu einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung erfolgt in einen gesonderten Einmalbeitragsvertrag für das aktuelle Produkt GENERATION basic plus. Für diesen neuen Vertrag gelten die zum Zeitpunkt der ersten Zuzahlung verwendeten Versicherungsbedingungen. Die Fondsaufteilung erfolgt analog des bestehenden Vertrags, falls die Fonds weiter wählbar sind. Bei einer Zuzahlung in den UWP-Fonds beträgt die Mindestlaufzeit 10 Jahre.
Der Vertrag des Kunden läuft noch mehr als 12 Jahre? Dann erfolgt die Erhöhung automatisch in die bestehende Fondsaufteilung. Wenn die Laufzeit weniger als 12 Jahre beträgt, kann der Kunde die Erhöhung nur noch in die freie Fondsauswahl tätigen.
Hinweis zu Verträgen ab dem 03.05.2024: Für Kunden. die ihren Vertrag nach dem 03.05.2024 abgeschlossen haben, berücksichtigen wir ebenfalls die oben genannten Vertragskonstellationen des GENERATION basic plus. Die einzige Besonderheit hier ist die neue Mindestzuzahlung von 250 €.
Für alle Verträge, die vor dem 03.05.2024 abgeschlossen wurden und/oder die bereits zugezahlt haben, gilt die Mindestzuzahlungshöhe von 500 €.
Für alle Verträge, die nach dem 03.05.2024 abgeschlossen wurden oder für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden und jetzt ihre 1. Zuzahlung in einen neuen Einmalbeitragsvertrag leisten, gilt die Mindesthöhe von 250 €.