Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rente: Profitieren Sie von Steuervorteilen und sichern Sie sich die Unterstützung Ihres Arbeitgebers.
Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Lösung: schließen Sie eine betriebliche Altersversorgung ab. Je früher Sie damit anfangen, desto höher wird später Ihre zusätzliche Rente sein.
Um Sie bei Ihrer Altersvorsorge zu unterstützen, hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Arbeitgeberzuschusses an Ihrer bAV zu beteiligen. Bei der Direktversicherung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Anspruch darauf.
Der Staat unterstützt Sie bei der Altersvorsorge. Wie das? Der Beitrag zur bAV wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert dadurch Ihr zu versteuerndes und zu verbeitragendes Einkommen. Der Beitrag, den Sie tatsächlich netto aufwenden, ist somit deutlich niedriger.
Die optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rente – alles Wichtige für Sie zusammengefasst.
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Gemeinsam mit herMoney , einem Portal über Finanzen und Absicherung für Frauen, haben wir einen Podcast aufgenommen. Hier gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die bAV. Damit bekommen Sie hilfreiche Informationen, wie die bAV zu einem finanziell sorgenfreien Lebensabend beitragen kann. Natürlich gilt das sowohl für Frauen als auch für Männer.
Wussten Sie schon, dass jeder Arbeitnehmer das Recht hat, einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts für eine betriebliche Altersversorgung zu nutzen?
Zahlt der Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag ein, nennt sich das Entgeltumwandlung. Da der Betrag direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird, sparen Sie Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben. Zudem kann Sie Ihr Arbeitgeber durch Zuschüsse unterstützen. So sorgen Sie staatlich gefördert fürs Alter vor, da Sie mehr in Ihren bAV-Vertrag einzahlen, als Ihnen netto an Einkommen fehlt. Gehen Sie in Rente, sind die Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Abgaben werden aber in der Regel geringer sein, als die Ersparnisse.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) sollte ein fester Bestandteil bei der Altersvorsorge sein. Hier zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt. Dadurch sparen Sie Steuer- und Sozialabgaben und können mit geringem Eigenaufwand ein sattes Polster für den Ruhestand aufbauen.
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Kombinieren Sie Ihre betriebliche Altersversorgung mit zusätzlichen Risikobausteinen: Die Zusatzoptionen „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ und „Berufsunfähigkeitsrente“ sichern Sie vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab.
Die betriebliche Altersversorgung ist die sogenannte „Rente vom Chef“. Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung gegen Entgeltumwandlung. Das Gute dabei ist, dass der Staat und oftmals auch der Arbeitgeber etwas dazu geben. Die Beiträge werden direkt von Ihrem Bruttogehalt gezahlt. Dadurch sparen Sie Steuer- und Sozialabgaben und können mit geringem Eigenaufwand ein sattes Polster für den Ruhestand aufbauen.
Durch die Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte durch die staatliche Riesterförderung ein Ausgleich geschaffen werden. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist als zusätzliche Altersvorsorge gedacht. Die Beiträge bei einer Riester-Rente sind aus bereits versteuertem Einkommen (Nettoeinkommen) zu zahlen. Erst über die persönliche Einkommensteuererklärung erhalten Versicherte vom Staat jährlich Zulagen und ggf. eine Steuerrückerstattung. Sowohl die Riester-Rente, als auch eine Betriebsrente werden ab Rentenbeginn voll versteuert. Nach derzeitiger Rechtslage sind bei der Riester-Rente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Die Rürup-Rente gehört genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Ursprünglich war die Rürup-Rente für Selbständige vorgesehen, die nicht pflichtversichert sind. Aber auch für Besserverdienende kann eine Rürup-Rente sinnvoll sein. Die Beiträge können über die Einkommensteuererklärung im Rahmen der Höchstgrenzen zu den Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Es sind nur lebenslange Renten möglich, die bis 2040 der vollen Besteuerung unterliegen. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht vorgesehen. Nach derzeitiger Rechtslage sind bei der Rürup-Rente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Die „Rente vom Chef“ hat in Deutschland eine lange Tradition. Dem Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, die Mitarbeiter zu motivieren und einen echten Mehrwert zu liefern. Als Arbeitnehmer sichern Sie sich Steuer- und Sozialabgabenvorteile und bauen mit Hilfe Ihres Chefs ein finanzielles Polster fürs Alter auf.
Eine bAV lohnt sich in der Regel für jeden. Je früher Sie damit anfangen, desto geringer ist der Beitrag den Sie benötigen, um Ihre spätere Rentenlücke zu schließen.
Eine bAV lohnt sich in den meisten Fällen. In der Regel müssen dann allerdings höhere Beiträge gezahlt werden, um die Versorgungslücke noch zu schließen. Gerade dann bietet sich die bAV an, da Beitragszahlungen steuerlich begünstigt sind.
Ja, Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (brutto für netto). Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber muss mindestens die Beiträge für eine Direktversicherung von Ihrem Bruttogehalt abführen, aber selbst nichts dazu bezahlen. Wenn er etwas dazu bezahlt, ist dies eine freiwillige Leistung.
Für Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019 besteht zudem eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung spart, muss er einen Zuschuss zahlen.
Bei Tod vor Rentenbeginn wird das angesparte Guthaben oder falls höher, die eingezahlten Beiträge, an die Hinterbliebenen ausgezahlt, die sogenannte Hinterbliebenenversorgung. Unter „Hinterbliebene“ fallen aus steuerlichen Gründen nur Ehepartner, frühere Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, der namentlich benannte Lebensgefährte oder waisenberechtigte Kinder. Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, wird ein Sterbegeld an die Erben bzw. an den namentlich festgelegten Berechtigten geleistet.
In der Direktversicherung ist das ziemlich einfach geregelt. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall einen Versicherungsvertrag für Sie abgeschlossen. Sobald Sie auf die Leistungen ein sogenanntes „uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht“ haben, kann der Insolvenzverwalter darauf nicht zugreifen. Das bedeutet: Das angesparte Guthaben ist nicht Teil der Insolvenzmasse. Bei der Entgeltumwandlung ist das sofort der Fall. Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers ist Ihr angespartes Guthaben somit nicht gefährdet. In den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Pensionszusage und Pensionsfonds greift der vom Staat eingerichtete Pensionssicherungsverein (PSVaG) im Fall der Insolvenz ein. Der PSVaG übernimmt die unverfallbaren Anwartschaften des insolventen Arbeitgebers und garantiert so, dass diese auch ausgezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine bestehende Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortführen.
Bei Leistungen aus einer Direktversicherung meldet das Versicherungsunternehmen der zentralen Stelle die zu versteuernden Leistungen, die sich aus den bAV-Beiträgen ergeben. Wenn Sie als Rentner Leistungen aus der bAV erhalten, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Höhe der Steuer hängt maßgeblich davon ab, wie hoch Ihre gesamten Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr sind. Bei einer Pensionszusage oder einer Versorgung über eine Unterstützungskasse werden die Versorgungsleistungen direkt über die Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers oder über die Unterstützungskasse als Zahlstelle berücksichtigt.
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