Eine Jährliche Information senden wir Ihnen mit der Berechnung zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Dies gilt, wenn Sie einen Vertrag mit folgenden Produkten abgeschlossen haben:
Seit dem 01.01.2017 ist es erforderlich, dass wir vor Abschluss eines Basisrentenvertrags ein Produktinformationsblatt (PIB) aushändigen. Dessen Inhalte sind gesetzlich vorgeschrieben. Auf diesem Informationsblatt sind alle für den Verbraucher relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst. Für noch mehr Transparenz weisen wir zum Beispiel auch eine einheitliche Kostenkennziffer („Effektivkosten“) sowie die „Chancen-Risiko-Klasse“ des Produkts aus.
Wenn Sie Beiträge rückwirkend in einem folgenden Kalenderjahr zahlen, erscheinen sie nicht in der Summe der gezahlten Beiträge. Das gilt auch für Zuzahlungen zu bestehenden Verträgen, wenn die Zuzahlung erst im folgenden Jahr verbucht wird. Die Beiträge und Zuzahlungen sehen Sie erst in der nächsten Jährlichen Information im Vertragsguthaben.
Allgemeine Fragen, beispielsweise zu der Wertentwicklung und anderen Begrifflichkeiten, haben, wir Ihnen übersichtlich in einem FAQ zusammengetragen.
Ihr Vermittler steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Jährlichen Information.