Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die greift, wenn das Versorgungswerk nicht reicht.
Ob als Rechtsanwalt, Richter oder Notar – wer im juristischen Bereich arbeitet, trägt große Verantwortung: für Rechtssicherheit, wichtige Entscheidungen und die Interessen anderer.
Der eigene Schutz gerät dabei leicht in den Hintergrund. Doch gerade in diesen Berufen kann eine Erkrankung, ein Unfall oder psychische Belastung schnell zur beruflichen Zäsur führen. Die Absicherung über das Versorgungswerk greift oft erst spät – meist nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit und mit der Aufgabe der Zulassung.
Das bedeutet im Ernstfall nicht nur finanzielle Einbußen, sondern oft auch das Ende einer mit Herzblut verfolgten Karriere. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung – wie die der Canada Life – schafft hier echten Mehrwert: Mit individuellen Leistungsbausteinen, flexibler Auszahlung schon ab 50 % Berufsunfähigkeit und vollem Schutz ohne Rückgabe der Zulassung. Ob im Anwaltsbüro, auf der Richterbank oder beim Notariat – so bleibt Ihren Kunden die berufliche Zukunft offen, auch wenn das Leben plötzlich eine andere Richtung nimmt.
Markus ist 34 Jahre alt, Fachanwalt für Arbeitsrecht – analytisch, verantwortungsbewusst, mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Seit über 8 Jahren kämpft er für die Rechte seiner Mandanten. Ob Abfindungen, Kündigungsschutz oder Betriebsvereinbarungen – Markus ist in seinem Element, wenn er argumentiert, verhandelt und für faire Lösungen sorgt. Sein Alltag ist geprägt von Termindruck, Gerichtsterminen, Schriftsätzen und Verantwortung. Mandanten verlassen sich auf ihn. Er ist ihr Rückhalt in rechtlich schwierigen Zeiten. Doch neulich kam ihm ein Gedanke, der ihn nicht mehr losließ: Was, wenn ihn eine Krankheit oder ein Unfall aus dem Verkehr zöge? Was passiert, wenn er plötzlich nicht mehr arbeiten kann – sei es wegen psychischer Erschöpfung oder einer körperlichen Einschränkung? Mandate würden wegfallen, die Kanzlei müsste weiterlaufen. Und was ist mit dem privaten Hauskredit, der Vorsorge für seine Kinder und dem gewohnten Lebensstandard?
Er gibt Markus die Sicherheit, auch dann abgesichert zu sein, wenn er als Rechtsanwalt seinen Beruf plötzlich nicht mehr ausüben kann – sei es durch Burnout, Rückenleiden oder eine andere Erkrankung. Mit fairen Bedingungen, weltweitem Schutz und garantierten Beiträgen sorgt die BU der Canada Life für Verlässlichkeit – heute und in Zukunft.
Auf Wunsch kann er ihren Schutz zusätzlich erweitern – zum Beispiel um die Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag oder um die Schwere Krankheiten Vorsorge. So erhält er je nach Bedarf noch mehr finanziellen Spielraum in schwierigen Zeiten.
Tatsache ist, dass immer mehr Menschen im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig werden. Psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten haben in den letzten Jahren am stärksten zugenommen.
Was wäre, wenn Markus schon früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen würde und sie bei jedem wichtigen Schritt in seinem Leben einfach mitwachsen würde? Heirat, Kanzleigründung, Gehaltssprung: Mit der Nachversicherungsgarantie passt sich sein Schutz an – ohne erneute Risikoprüfung. Und wenn der Ernstfall eintritt? Dann erhält Markus eine monatliche Rente, auf die er sich verlassen kann. Die Grafik zeigt: Wer früh vorsorgt, ist später sorgenfreier.
Keine versteckten Kosten oder Beitragserhöhungen durch Treuhänderklauseln. Das schafft verlässliche Planbarkeit über das gesamte Berufsleben hinweg.
Ob Selbstständigkeit, Heirat oder Gehaltssteigerung: Der Schutz kann flexibel angepasst werden – bis zu einer Monatsrente von 10.000 €.
Ob unterwegs zum Mandanten oder im Ausland – der Schutz bleibt bestehen, selbst bei (grob) fahrlässigen Verkehrsdelikten.
Auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit (z. B. psychische Erschöpfung) wird bereits eine monatliche Rente gezahlt – ohne dass ein BU-Antrag nötig ist.
Die BU-Rente wird rückwirkend ab dem Monat der Berufsunfähigkeit gezahlt – ohne Fristen und mit der Erstattung eingezahlter Beiträge, falls noch kein Antrag gestellt wurde.
Canada Life zahlt eine Kapitalleistung in Höhe der 6-fachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, wenn ein Selbstständiger seinen Betrieb umorganisiert und somit seine Tätigkeit als Betriebsinhaber weiter ausüben kann. NEU: Ansonsten wird auf die Prüfung der theoretischen Umorganisation verzichtet.