Ihr Kunde möchte sein Vermögen vererben oder verschenken, dabei aber die Kontrolle über sein Vermögen behalten?
Viele Menschen wünschen sich, dass ihr Vermögen nach Ihrem Tod an bestimmte Personen geht. Neben zum Beispiel dem Testament gibt es eine weitere Möglichkeit, dies sicherzustellen. In einem Lebensversicherungsvertrag kann die Konstellation von Versicherungsnehmer, versicherter Person und bezugsberechtigter Person so gewählt werden, dass das Vermögen nach Plan und sogar mit Steuervorteilen übertragen wird. Auch für Schenkungen während der Lebzeit bietet diese Lösung Vorteile.
Mit der Duo-Option behält der Kunde die Kontrolle über sein Geld und kann gleichzeitig noch Steuern sparen. Wie das funktioniert und wie die Gestaltungsmöglichkeiten aussehen, erklären wir Ihnen kurz und übersichtlich.
Ein Beispiel: Eine Mutter möchte ihrem Sohn 100.000 € schenken. Sie befürchtet aber, dass er das Geld für teure Autos ausgibt und später nichts mehr von dem Vermögen übrig bleibt.
Mit einer Einmalbeitragslösung von Canada Life behält die Mutter einen Kapitalanteil von 1 %. Der Sohn hat einen Anteil von 99 %. Dadurch können beide nur gemeinsam über das Kapital innerhalb des Vertrags verfügen. Ohne Zustimmung der Mutter kann der Sohn kein Geld aus dem Vertrag entnehmen.
Sie können bis zu 2 Versicherungsnehmer und/oder 2 versicherte Personen einschließen. Durch Einschluss von 2 Versicherungsnehmern sind alleinige Verfügungen und Vertragsänderungen ausgeschlossen. Beide müssen sich einig sein, unabhängig vom Kapitalanteil. Bei Einschluss von 2 versicherten Personen endet der Vertrag mit dem Tod der letzten versicherten Person.
Canada Life bietet für eine solche Vertragskonstellation 2 Lösungen an – je nach Anlagewunsch des Kunden.
Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise der ergänzenden Vereinbarung. Füllen Sie die Vereinbarung je nach der gewünschten Konstellation aus. Innerhalb der Vereinbarung finden Sie unter „Nebenabreden“ das Feld zur Angabe des Kapitalverhältnisses. Bei der Regelung 1 % Schenkungsgeber / 99 % Schenkungsempfänger füllen Sie das Feld so aus:
Die Anträge für die jeweilige Produktlösung zusammen mit der ergänzenden Vereinbarung zur Duo-Option finden Sie in unserem Materialservice.
Wenn 2 Personen sich gegenseitig absichern möchten, kann es sinnvoller sein, dafür 2 einzelne Verträge abzuschließen statt nur einen. Das erhöht die Flexibilität – vor allem, wenn sich später etwas an der persönlichen Situation ändert. Es werden 2 Verträge mit gleichen Eckdaten geschlossen. Dabei wird jeweils eine Person Versicherungsnehmer, die andere Person versicherte Person.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar möchte sich für den Fall des Todes des jeweilig anderen finanziell absichern und dabei die finanzielle Belastung durch Erbschaftssteuer vermeiden.*
Durch 2 separate Fondspolicen kann vermieden werden, dass die gemeinsame Altersvorsorge nur auf dem Erleben einer Person aufgebaut wird und bei Tod des einen Partners der überlebende ohne Versorgung dasteht.
Stirbt im Beispiel der Ehemann, erhält die Ehefrau die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung aus Vertrag 1. Da sie auch die Beitragszahlerin für Vertrag 1 ist, fällt für die Leistung aus diesem Vertrag keine Erbschaftssteuer an. Zudem übernimmt die Ehefrau nach dem Tod des Ehemannes in Vertrag 2 die Rolle des Versicherungsnehmers und Beitragszahlers, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
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