Wenn sich die Lebenssituation Ihrer Kunden ändert, muss sich auch ihre betriebliche Altersversorgung daran anpassen lassen – bei Canada Life kein Problem!
Die betriebliche Altersversorgung ist für viele Arbeitnehmer eine feste Stütze der persönlichen Altersvorsorge – besonders als Direktversicherung.
Wenn sich die Lebensumstände ändern, stellt sich die Frage, ob die einmal vereinbarte Beitragshöhe oder Rente noch zum veränderten Leben passt. Hat Ihr Kunde beispielsweise Boni oder Gratifikationen erhalten, kann er diese durch Zuzahlungen in seinen bestehenden bAV-Vertrag im Durchführungsweg Direktversicherung anlegen. Bei einer dauerhaften Gehaltserhöhung eignet sich die Beitragserhöhung am besten. So passt die Betriebsrente am Ende auch noch zum Lebensstandard!
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben sich die Steuervorteile erhöht: Denn zum 1. Januar 2018 wurde die Steuerfreiheit für Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG) angehoben. In Höhe von 4 % der BBG sind die Beiträge auch sozialversicherungsfrei.
Canada Life führt die Erhöhungen im laufenden Vertrag durch – und das mit der bei Vertragsabschluss geltenden garantierten Mindestwertentwicklung. Hat Ihr Kunde in einem Vertrag mit laufenden Beiträgen eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart? Dann muss er bei einer Erhöhung nur eine vereinfachte Gesundheitserklärung abgeben.