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Zwei Geschäftsmänner besprechen etwas in einem Café vor dem Laptop

bAV-Informationen für Steuerberater

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der betrieblichen Altersvorsorge. So können Sie Ihre Mandanten kompetent unterstützen.

Professionelle Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge

Als Steuerberater sind Sie oft Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen. Und somit ist auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein häufiges Thema bei Ihren Gesprächen.

Glänzen Sie mit einer passenden fachlichen Begleitung und beraten Sie Ihre Kunden zu ihren steuerlichen Vorteilen. Durch die sich ständig wandelnden Rechtsprechungen sind die Eckpunkte der Altersvorsorge laufend zu prüfen. Die folgenden Fragen können Ihnen dabei helfen:

Haftungsfallen vermeiden

Als Steuerberater sind Sie für eine korrekte Beratung Ihrer Mandanten verantwortlich. Bei einem komplizierten Thema wie der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kann dies aufgrund von sich ändernden Gesetzen erschwert werden. Um Haftungsfallen zu vermeiden, lohnt es sich deswegen, die bAV Ihrer Mandanten in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Aber auch Sonderthemen wie die Absicherung gegen Insolvenz und der Umgang mit einer Pensionskassenversorgung sollten geprüft werden. So können Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden.

Dabei muss jedoch zwischen der Absicherung des Unternehmers (GGF) als Person, eines Vorstands und dem Unternehmen unterschieden werden.

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GGF/Vorstand – darauf ist zu achten

  • Ist eine Pensionszusage eingerichtet?
  • Besteht für die bAV des Unternehmers/Vorstands ein wirksamer Insolvenzschutz?
  • Werden Tantieme sinnvoll für die bAV genutzt?

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Unternehmen – darauf ist zu achten

  • Gibt es Pensionskassenzusagen?
  • Ist eine bestehende Versorgungsordnung aktuell?
  • Wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz vollständig umgesetzt?
  • Wurde das Nachweisgesetz beachtet?

Unterlage zur Unterstützung

Formular – bAV-Checkliste für Unternehmer (Ad Maximum)

Die bAV krisensicher machen

Ihre Mandanten sind beherrschende (beh.) Gesellschafter-Geschäftsführer und möchten ihre betriebliche Altersvorsorge sicher wissen? Wichtig für Sie: Die bAV für beh. GGF ist nicht gesetzlich gegen eine Insolvenz abgesichert. Das heißt, wenn Ihr Mandant seine bAV nicht bzw. vorab falsch verpfändet hat, ist es möglich, dass der Insolvenzverwalter im Insolvenzfall die Versorgung Ihres Mandanten zur Masse zieht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bAV Ihrer Mandanten vor Verwertung schützen können und worauf es bei der Einrichtung ankommt. 

Junge Geschäftsfrau steht an einem hohen Besprechungstisch und schaut lächelnd in die Ferne
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