Sie benötigen eine passende Lösung, mit der Sie Ihre Mitarbeiter absichern können? Oder bieten bereits eine bAV an? Wir helfen Ihnen!
Sie möchten Ihren Mitarbeitern zeigen, wie wichtig sie für das Unternehmen sind? Und suchen einen praktischen Ansatz? Wir haben die passende Lösung: eine betriebliche Altersvorsorge!
Mitarbeiter schätzen es, wenn der Chef eine bAV anbietet. Für den Arbeitgeber ist das mit wenig Aufwand verbunden. Optimal, um Mitarbeiter zu motivieren und an ihr Unternehmen zu binden.
Wir erarbeiten gerne bedarfsgerechte Konzepte für Sie. Dazu müssen wir die konkrete Ausgangslage Ihres Unternehmens kennen.
Die Fakten auf einen Blick
* Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
* Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
Sie können den bestehenden bAV-Vertrag als Versicherungsnehmer übernehmen und die bAV fortführen.
Vorteil: Die ursprünglichen Konditionen des bisherigen Vertrages bleiben Ihrem Mitarbeiter erhalten.
Sie haben bereits ein bestehendes bAV-Versorgungssystem? In diesem Fall kann der Wert aus dem bestehenden bAV-Vertrag in einen Vertrag Ihres bAV-Systems eingezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat Ihr neuer Mitarbeiter darauf sogar einen Rechtsanspruch.
Vorteil: Alle bAV-Verträge sind bei den von Ihnen gewählten Vertragspartnern gebündelt.
Der Mitarbeiter kann den bisherigen bAV-Vertrag auch privat fortführen.
Beteiligen Sie sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter durch einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. In der Regel sind diese Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge sind sie aber steuer- und sozialversicherungsfrei. So können Ihre Mitarbeiter diese optimal nutzen und in die Altersvorsorge einbringen.
Nutzen Ihre Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung? Dann leiten Sie Ihre Ersparnisse der Sozialabgaben in Form eines Zuschusses weiter. Zusätzlich können Sie gerne mehr dazu geben. Je höher Ihr Beitrag ist, desto größer ist die Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, die Betriebsrente mit eigenen Mitteln auszubauen. Damit belohnen Sie treue Mitarbeiter und machen sich als Arbeitgeber attraktiver.
Unter Umständen ist Ihr Arbeitgeberzuschuss sogar verpflichtend. Nähere Informationen dazu finden Sie hier .
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine bAV statt eine Gehaltserhöhung an. So senken Sie Ihre Lohnnebenkosten und gleichzeitig kommen Ihre Einzahlungen in vollem Umfang der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter zugute.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter absichern? Nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um mehr über unsere Lösungen zu erfahren und um die passende Absicherung für Sie zu finden.