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Geschäftsfrau und Mann schauen zusammen auf ein Tablet im Büro

Weitere Zielgruppen

Die bAV ist sinnvoll – für Mitarbeiter und Firma. Für Mitarbeiter in verschiedenen Lebenssituationen oder bei Tarifgebundenheit bieten wir Unterstützung und Lösungen an.

Betriebliche Altersversorgung für weitere Zielgruppen

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick!

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Für Tarifgebundene

In vielen Branchen gelten tarifvertragliche Vorgaben auch für die Betriebsrente. Unternehmer müssen einiges beachten, zum Beispiel:

  • Will der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns in eine bAV umleiten, muss der Tarifvertrag das erlauben (Tariföffnungsklausel)
  • Arbeitgeberbeiträge und Zuschüsse zur Entgeltumwandlung
  • Einschränkungen bei der Auswahl der Durchführungswege und Versorgungsträger

Aufgrund der Vielzahl der tarifvertraglichen Regelungen ist eine Umsetzung "von der Stange" nicht ratsam.

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Für Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen

Arbeitnehmer, die aus dem Unternehmen ausscheiden, können zusätzliche Beiträge steuerfrei in die bAV einzahlen und damit ihre Altersversorgung erhöhen. Hierzu schließt der Arbeitgeber im Rahmen der sogenannten „Vervielfältigung“ eine Direktversicherung gegen einen Einmalbeitrag ab. Das senkt die Steuern, die zum Beispiel auf die Abfindung anfallen – und sorgt für einen höheren Lebensstandard im Alter.

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Für Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsverhältnis

Wenn Arbeitnehmer längere Zeit keine Beiträge in die Betriebsrente einzahlen, zum Beispiel wegen langanhaltender Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical, entstehen schnell Versorgungslücken. Ihr Firmenkunde hat Mitarbeiter, auf die das zutrifft? Dann informieren Sie ihn darüber, dass Arbeitnehmer Beiträge in die Direktversicherung nachzahlen können – steuerfrei. So können diese Mitarbeiter ihre Versorgungslücke verringern.

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Für Mitarbeiter, die sich scheiden lassen

Geht eine Ehe zu Ende, ist vieles zu regeln. Die meisten Scheidungen bringen finanzielle Einschnitte mit, die auch auf die Altersvorsorge durchschlagen. Oft haben beide Eheleute für ihre Altersvorsorge entweder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen oder privat vorgesorgt. Damit bei der Trennung alles gerecht aufgeteilt wird, gibt es den Versorgungsausgleich.