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Geschäftsmann sitzt am Schreibtisch und benutzt ein Tablet

Zusagearten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Altersversorgung versprechen kann. Die Zusageart ist entscheidend, wofür der Arbeitgeber einstehen muss.

Die 4 verschiedenen Zusagearten:

Leistungszusage (LZ)

Sie ist die Grundvariante der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber sagt seinem Mitarbeiter eine bestimmte Altersrente bei Rentenbeginn zu. Das kann zum Beispiel ein fester Betrag oder ein Prozentsatz des letzten Gehalts sein.

Die Leistungszusage ist in allen Durchführungswegen möglich. Bei dieser Zusageart übernimmt der Arbeitgeber die biometrischen Risiken und muss für die zugesagten Leistungen lebenslang einstehen.

Beispiel: Zum Rentenbeginn erhält der Arbeitnehmer eine monatliche Rente von 1.000 €.

Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)

Der Arbeitgeber verspricht, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umzuwandeln.

Das Beitragsvolumen orientiert sich zum Beispiel

  • an einem fixen Betrag oder
  • an einem konstanten Verhältnis zum rentenfähigen Arbeitsverdienst.

Wie hoch die Versorgungsleistung ist, ergibt sich aus einer versicherungsmathematisch berechneten Umsetzung.

Die beitragsorientierte Leistungszusage ist in allen Durchführungswegen möglich: Der Arbeitgeber teilt dem Arbeitnehmer den Betrag mit, den er zur Finanzierung der Versorgungsleistungen aufwendet.

Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt jeden Monat 100 € in eine Direktversicherung ein. Was zum Rentenbeginn darin vorhanden ist, bekommt der Arbeitnehmer für die Altersrente.

Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML)

Der Arbeitgeber zahlt bestimmte Beiträge an

  • einen Pensionsfonds,
  • eine Pensionskasse oder
  • eine Direktversicherung.

Die Leistung daraus entspricht dann der zugesagten Betriebsrente. Anders als bei der beitragsorientierten Leistungszusage erhält der Arbeitnehmer eine Garantie auf eine Mindestleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge. Beitragsanteile bzw. Risikokosten für ein versichertes biometrisches Risiko werden abgezogen.

Beispiel: Der Arbeitgeber sagt einen Jahresbeitrag von 1.000 € für die nächsten 30 Jahre zu. Dann müssen nach 30 Jahren mindestens 30.000 € abzüglich eventueller Risikokosten als Kapital zur Verrentung zur Verfügung stehen.

Beitragszusage (BZ)

Bei der reinen Beitragszusage stellt der Arbeitgeber nur einen bestimmten Finanzierungsbeitrag für die Alterssicherung zur Verfügung. Er haftet nicht für eine bestimmte Rentenhöhe. Die Höhe der vorhandenen Leistung bei Rentenbeginn ist nicht garantiert. Das Anlagerisiko trägt dabei der Arbeitnehmer. Die reine Beitragszusage wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 01.01.2018 eingeführt und gilt nur im Rahmen eines Tarifvertrages.

Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt jeden Monat 50 € ein. Die Höhe der Betriebsrente zu Rentenbeginn entspricht dann dem vorhandenen Kapital.

Direktversicherung : der bekannteste und einfachste Durchführungsweg

Folgende Zusagearten werden hier hauptsächlich genutzt:

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Beitragsorientierte Leistungszusage

Der Arbeitgeber sagt den Arbeitnehmern eine am Beitrag angelehnte Leistung zu. Der Aufwand beim Arbeitgeber ist kalkulierbar. Die Versicherung berechnet die Leistung mithilfe von Zins, Laufzeit und Lebenserwartung.

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Beitragszusage mit Mindestleistung

Der Arbeitgeber verspricht die Zahlung eines Beitrags in die bAV. Der Arbeitnehmer erhält garantiert die Summe der eingezahlten Beiträge. Die Versicherung stellt dies über ihre Tarife sicher.

Empfehlen Sie die bessere Zusageart!

Der Arbeitgeber muss für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen immer einstehen (Subsidiärhaftung). Der Versicherer ist nur ein Instrument des Arbeitgebers, damit er seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zur Versorgung erfüllen kann. Reicht die Leistung des Versicherers zu Rentenbeginn nicht aus, muss der Arbeitgeber die Differenz zur von ihm zugesagten Leistung zahlen.

Tipp: Wählen Sie die richtige Zusageart und einen finanzstarken Versicherer – dadurch minimiert sich das Haftungsrisiko des Arbeitgebers.

Mehr zur Finanzstärke

Am Markt zeichnet sich ein Trend zu beitragsorientierten Leistungszusagen ab. Der Grund: Nur diese Zusagearten bieten in Zeiten unsicherer Verzinsungen und schwankender Inflationsraten die notwendige Planbarkeit für Arbeitgeber.

Einige Anbieter senken ihre garantierten Kapitalauszahlungen. Durch die abgesenkte Garantie können sie in eine renditeorientierte Kapitalanlage investieren. Das heißt: mehr Chancen auf höhere Ablaufleistungen. Unser GENERATION business nutzt schon lange diese erhöhten Chancen auf mehr Betriebsrente.

Wir halten eine garantierte Mindestleistung unterhalb von 100 % der eingezahlten Beiträge für eine BOLZ vertretbar. Wenn bei Entgeltumwandlung der Beitrag vollständig in die Versorgung einfließt und tariflich eine Mindestgarantie von 80 % der Beitragssumme ausgesprochen wird, dann ist für uns das Gebot der Wertgleichheit erfüllt.

Erfahren Sie mehr zu den Highlights unseres GENERATION business

Zum GENERATION business

  BZML BOLZ BOLZ mit Canada Life
Mindestrendite 0 %, mindestens eingezahlte Beiträge Interner Zinssatz auf angelegte Beiträge Geglätteter Wertzuwachs, der nicht negativ sein kann
Kapitalgarantie oberhalb der eingezahlten Beiträge Nein Möglich, aber oft in den Tarifen nicht umgesetzt Bei längeren Laufzeiten in der Regel deutlich über den eingezahlten Beiträgen
Pflicht zur Prüfung der Rentenanpassung Entfällt Erfüllt, wenn Tarif die Vorausetzung nach §16 Abs. 3 BetrAVG enthält Erfüllt, da 1 % garantierte Rentensteigerung enthalten
Renditechance Eingeschränkt wegen Beitragsgarantie Aufgrund der hinterlegten Kapitalanlage in den meisten Tarifen nicht gegeben Ja, durch erprobte sachwertorientierte Kapitalanlage

Die Vorteile der BOLZ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Vorteile für Arbeitgeber

  • Beschränkte Haftung auf die berechneten, zugesagten Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Der Grund: Garantien unterhalb von 100 % der Beiträge sind möglich.
  • Pflicht zur Prüfung der Rentenanpassung entfällt, wenn tariflich richtig umgesetzt.

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Vorteile für Arbeitnehmer

  • Höhere Renditechance durch entsprechende Garantie.
  • Kapitalgarantie kann über den eingezahlten Beiträgen liegen.
  • Inflationsausgleich durch gesetzlich festgeschriebene Rentensteigerung.
  • Die Ausprägung dieser Vorteile hängt vom gewählten Tarif und dessen Kapitalanlage ab.