Pensionszusage – die optimale Altersversorgung für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer und die ideale Lösung zur Umwandlung von Tantiemen für Fach- und Führungskräfte.
Sie sagen Ihrem Arbeitnehmer oder sich selbst als Gesellschafter-Geschäftsführer eine vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Altersrente, zu. Diese Pensionszusage ist ein hervorragendes Instrument der betrieblichen Altersversorgung mit der Sie flexibel auf die jeweiligen Belange eingehen können.
Die Pensionszusage ermöglicht eine unbeschränkte Leistungshöhe, da es grundsätzlich keine Obergrenze für diese Zuwendungen gibt. Gleichzeitig können Liquiditätsvorteile generiert werden. Die Pensionsrückstellungen reduzieren den Gewinn, dadurch können Steuern gespart werden.
Eine regelmäßige Überprüfung bereits bestehender Pensionszusagen ist besonders wichtig, da die Renditeerwartungen der Kapitalanlage oft nicht den versprochenen Leistungen entsprechen. Themen wie Ausfinanzierung, anstehende Unternehmensverkäufe und Nachfolgeregelungen verstärken den Handlungsbedarf.
Die Pensionszusage ermöglicht in der Regel unbeschränkte Leistungshöhen und eignet sich damit besonders zur Vollversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Gleichzeitig können Steuern gespart und Liquiditätsvorteile geschaffen werden.
Wir bieten auch eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung an.
Sie bevorzugen für Ihr Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Unterstützungskasse? Kein Problem.
Dann empfehlen wir Ihnen unseren Antrags- und Materialservice. Im Materialservice haben Sie zudem die Möglichkeit, verschiedenste Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch zu bestellen.