Sie suchen eine Altersversorgung, mit der sich auch ein hoher Versorgungsbedarf decken lässt – und das mit Hilfe vom Staat? Dann ist die Unterstützungskasse die beste Wahl.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer und Fach- und Führungskräfte ist die Unterstützungskasse eine der besten Möglichkeiten, um gegen laufende Beiträge eine starke Altersvorsorge aufzubauen. Ihr Vorteil gegenüber Pensionszusagen: In der Bilanz müssen keine Rückstellungen gebildet werden. Zusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer können vor einer Insolvenz geschützt werden. Dies geschieht im Rahmen einer privatrechtlichen Verpfändung.
Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, meistens in Form eines eingetragenen Vereins, die betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer erbringen.
Die Zahlungen werden von Ihnen als Arbeitgeber an die Unterstützungskasse geleistet. Entweder direkt von Ihnen finanziert oder per Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
Unbegrenzte steuer- & sozialabgabenfreie Beiträge möglich und damit keine Beschneidung für die Entgeltumwandlung im Durchführungsweg Direktversicherung.
Um den Verwaltungsaufwand kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verringern, lohnt es sich, Gruppenunterstützungskassen beizutreten. Diese übernehmen gegen eine Gebühr den größten Teil der Verwaltung.
Im Fall Ihrer Insolvenz sind die Leistungen, die Sie dem Arbeitnehmer zugesagt haben, durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Auch Zusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer können vor einer Insolvenz geschützt werden. Dies erfolgt dann im Rahmen einer privatrechtlichen Verpfändung.
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