Die bAV ist sinnvoll – für Mitarbeiter und Firma. Für Mitarbeiter in verschiedenen Lebenssituationen oder bei Tarifgebundenheit zeigen wir Ihnen die passenden bAV-Lösungen.
In vielen Branchen gelten tarifvertragliche Vorgaben auch für die Betriebsrente. Unternehmer müssen einiges beachten, zum Beispiel:
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Betriebsrente.
Arbeitnehmer, die aus Ihrem Unternehmen ausscheiden, können zusätzliche Beiträge steuerfrei in die bAV einzahlen und damit ihre Altersversorgung erhöhen. Hierzu schließen Sie als Arbeitgeber im Rahmen der sogenannten „Vervielfältigung“ eine Direktversicherung gegen Einmalbeitrag ab. Das senkt die Steuern, die zum Beispiel auf die Abfindung anfallen – und sorgt für höheren Lebensstandard im Alter.
Wenn Arbeitnehmer längere Zeit keine Beiträge in die Betriebsrente einzahlen, zum Beispiel wegen langanhaltender Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical, entstehen schnell Versorgungslücken. Sie haben Mitarbeiter, auf die das zutrifft? Dann informieren Sie diese darüber, dass Arbeitnehmer seit 2018 Beiträge in die Direktversicherung nachzahlen können – steuerfrei. So können diese Mitarbeiter ihre Versorgungslücke verringern.
Eine Scheidung wirbelt vieles durcheinander und wirft Fragen auf. Wie teilen die Geschiedenen die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Altersversorgung? Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) regelt die Details. In unserer Steuermatrix sehen Sie auf einen Blick, welche Vorgaben und Möglichkeiten es für Sie und Ihre Mitarbeiter gibt. Und Sie bekommen viele weitere nützliche Informationen zum Thema Versorgungsausgleich.
Ob in Elternzeit, geschieden oder bald weg aus der Firma: GENERATION business hält für jede und jeden die passende Altersvorsorgelösung parat.