Nutzen Sie die betriebliche Altersversorgung, um die hohen Versorgungslücken von Unternehmern zu schließen.
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben sich über Jahre viele Vermögenswerte aufgebaut. Diese sollten auch im Alter noch vorhanden sein. Dennoch sind die gesetzlichen Versorgungsansprüche für Unternehmer kaum ausreichend. Dadurch, dass sie von der Sozialversicherung befreit sind, schrumpft die staatliche Rente. Deshalb ist eine ergänzende Absicherung unverzichtbar. Die Vorteile der bAV können auch von Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften genutzt werden. Hierfür ist ein bedarfsgerechtes, aufeinander abgestimmtes Versorgungskonzept sinnvoll.
Gesellschafter-Geschäftsführer sind angestellte Geschäftsführer, die gleichzeitig auch (Mit-)Inhaber der Firma sind. Beherrschende GGF unterliegen nicht dem Schutz des Betriebsrentengesetzes. Doch als Angestelle stehen ihnen in der Regel alle Durchführungswege der bAV offen. Aber die Finanzverwaltung und Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Voraussetzungen für eine steuerliche Umstellung. Grund dafür ist die gleichzeitige Stellung als Unternehmer.
Die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) sowie Vorständen ist gerade in der betrieblichen Altersversorgung ein beratungsintensives Geschäftsfeld. Dieses verlangt Erfahrung und fachliches Wissen von Steuerberatern, Vermittlern und HR-Managern im Arbeits- und Steuerrecht.
Wir unterstützen Sie und Ihre Kunden: Nutzen Sie unsere zielgruppenspezifischen Informationen für GGF/Vorstände, HR-Manager und Steuerberater. Diese Informationen decken alle wichtigen Themen im Rahmen der GGF-/Vorstandsversorgung ab. Verschaffen Sie sich gerne einen ersten Überblick: