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Geschäftsfrau im Büro schaut aus dem Fenster

Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Nutzen Sie die betriebliche Altersversorgung, um die hohen Versorgungslücken von Unternehmern zu schließen.

Betriebliche Altersversorgung für Unternehmer

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben sich über Jahre viele Vermögenswerte aufgebaut. Diese sollten auch im Alter noch vorhanden sein. Dennoch sind die gesetzlichen Versorgungsansprüche für Unternehmer kaum ausreichend. Dadurch, dass sie von der Sozialversicherung befreit sind, schrumpft die staatliche Rente. Deshalb ist eine ergänzende Absicherung unverzichtbar. Die Vorteile der bAV können auch von Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften genutzt werden. Hierfür ist ein bedarfsgerechtes, aufeinander abgestimmtes Versorgungskonzept sinnvoll.

Die GGF-Versorgung: konzeptionelle und modulare Versorgungsbausteine mit Canada Life
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Stufe 1

bAV-Basisversorgung

  • Hohe Flexibilität (Portierbarkeit, private Fortführung usw.)
  • Keine PSV-Pflicht
  • Tarif: GENERATION business

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Stufe 2

Bilanzneutrale Basisversorgung gegen laufende Beitragszahlung

  • Laufende bzw. steigende Beiträge
  • Hohe Dotierung möglich
  • „Fünftelungsregelung“ bei Kapitalauszahlung
  • Tarif: GENERATION business

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Stufe 3

Zusatzversorgung per Einmalbeitragszahlung, z.B. über Tantiemenumwandlung

  • Sofort ausfinanziert
  • Bilanzneutral nach Handelsgesetzbuch
  • Bedarfsgerecht
  • Tarife: GENERATION business oder GARANTIE INVESTMENT RENTE

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Gesellschafter-Geschäftsführer sind angestellte Geschäftsführer, die gleichzeitig auch (Mit-)Inhaber der Firma sind. Beherrschende GGF unterliegen nicht dem Schutz des Betriebsrentengesetzes. Doch als Angestelle stehen ihnen in der Regel alle Durchführungswege der bAV offen. Aber die Finanzverwaltung und Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Voraussetzungen für eine steuerliche Umstellung. Grund dafür ist die gleichzeitige Stellung als Unternehmer.

Darauf ist zu achten:
  • Befreiung des GGFs vom Selbstkontrahierungsverbot
  • Gesellschafterbeschluss über Versorgungszusage
  • Schriftliche Erteilung der Versorgungszusage
  • Klarheit und Eindeutigkeit der Zusage
  • Personen-/unternehmensbezogene Probezeiten (2–3/5 Jahre)
  • Ernsthaftigkeit
  • Erdienbarkeit
  • Angemessenheit der Gesamtvergütung
  • Angemessenheit von Versorgungsbezügen/Überversorgung (75%-Grenze)

Unsere bAV-Expertise für Unternehmer, HR-Manager und Steuerberater

Die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) sowie Vorständen ist gerade in der betrieblichen Altersversorgung ein beratungsintensives Geschäftsfeld. Dieses verlangt Erfahrung und fachliches Wissen von Steuerberatern, Vermittlern und HR-Managern im Arbeits- und Steuerrecht.

Wir unterstützen Sie und Ihre Kunden: Nutzen Sie unsere zielgruppenspezifischen Informationen für GGF/Vorstände, HR-Manager und Steuerberater. Diese Informationen decken alle wichtigen Themen im Rahmen der GGF-/Vorstandsversorgung ab. Verschaffen Sie sich gerne einen ersten Überblick:

Geschäftsmann sitzt im Büro vor seiem Computer mit einm Glas Wasser
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Kollegen besprechen ein Projekt
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