Die Renteninformation macht deutlich: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, wenn Sie Ihren jetzigen Lebensstandard halten möchten. Sorgen Sie daher privat vor.
Warum ist die private Vorsorge für jeden Einzelnen wichtig? Alles Wichtige kurz und prägnant für Sie zusammengefasst.
Durch das Aktivieren des Videos werden Daten an den jeweiligen Anbieter geschickt. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Datenschutz-Seite .
Wir erklären einfach mal, was eine private Rente zu einer klugen Entscheidung macht. Unsere neue „Simplesite“ bietet Ihnen kompakte Infos von „Wie alt werde ich?“ bis zu „Lohnt sich eine private Rente?“.
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Mit GENERATION private plus können Sie private Altersvorsorge und Risikoabsicherung verbinden. Mit einer unserer Zusatzoptionen sichern Sie sich zum Beispiel für den Fall einer Berufsunfähigkeit oder einer schweren Krankheit ab. Weitere Zusatzoptionen sind wählbar.
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Sicherheit ist Ihnen bei der Kapitalanlage besonders wichtig. Verständlich, wenn man bedenkt, dass die Rente im Alter die entscheidende Einnahmequelle ist. Investieren Sie Ihr Vermögen schon heute, um es bis zum Rentenbeginn zu vergrößern. Mit der GARANTIE INVESTMENT RENTE erhalten Sie eine garantierte lebenslange Auszahlung.
Sollten Sie doch einmal Geld brauchen, können Sie jederzeit auf Ihr Kapital zurückgreifen – auch nach Rentenbeginn. So bleiben Sie nicht nur heute, sondern auch im Rentenalter flexibel und haben Geld, wenn Sie es benötigen. Die Entnahme ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Ihr Vermögen, das Sie investiert haben, ist im Fall der Fälle nicht verloren. Ihre Hinterbliebenen erhalten mindestens das in Ihrem Vertrag befindliche Vermögen. Dabei bestimmen Sie, wer das Geld erhalten soll.
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Als private Rentenversicherung wird ein Versicherungsvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder abgekürzte Leibrente auszahlt. Es wird der Erlebensfall der versicherten Person abgesichert. Unterschieden werden private Rentenversicherungen nach dem Beginn der Auszahlung. Den Normalfall bilden aufgeschobene Leibrenten, die über wiederkehrende Zeiträume bis zur Fälligkeit zu einem Zeitpunkt in der Zukunft laufen. In diesen wiederkehrenden Zeiträumen zahlen Sie Ihre Beiträge – beispielsweise jeden Monat.
Die Private Rentenversicherung kann auch gegen Einmalbeitrag bezahlt werden. Den Gegensatz dazu bilden sogenannte Sofortrenten, die gegen Einmalbeitrag eine sofort wirkende (vor- oder nachschüssige) Leibrentenzahlung auslösen.
Die Unterschiede zwischen einer privaten Rentenversicherung und einer Lebensversicherung können zum großen Teil aus den unterschiedlichen Versicherungskonzepten abgeleitet werden. Zum einen ist der Erlebensfall das allgemeine Konzept der Rentenversicherung. Auch wenn zum Vertragsablauf (Ende der Ansparphase) eine Kapitalauszahlung möglich ist, ist die am meisten gewählte Variante die Leibrente (lebenslange Rente). Andererseits vereint die Lebensversicherung immer die Versicherung für den Todesfall, in einigen Varianten zusätzlich auch den Erlebensfall. Sie erhalten eine Leistung des Versicherers, wenn Sie zum Fälligkeitstermin leben. Im Falle des vorherigen Todes wird eine Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Private Rentenversicherungen sind – ähnlich wie Kapital-Lebensversicherungen – eine Kombination aus einem Sparvertrag und einer Versicherung. Abgesichert wird aber nicht das finanzielle Risiko eines frühen Todesfalls, in dem Hinterbliebene zu versorgen wären. Es geht um die finanzielle Absicherung eines langen Lebens. Die Rentenversicherung garantiert dem Versicherten eine „Leibrente“, also eine monatliche Rentenzahlung bis ans Lebensende, egal wie alt er wird.
Eine private Rentenversicherung ist aus Sicht des Versicherten ein Sparvertrag mit geringem Todesfallschutz. Verstirbt der Versicherte vor Rentenbeginn erfolgt üblicherweise lediglich eine Beitragsrückgewähr, also die Auszahlung der Summe aller bis dato eingezahlten Prämien. Mit dem Sparanteil der Prämie wird bis Rentenbeginn Kapital angespart. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn des Vertrags, bekommt sie dann lebenslang eine garantierte Rente zuzüglich Überschussanteile ausgezahlt. Für den Rentenbezug kann auch eine Todesfallleistung vereinbart sein. Üblich ist etwa eine Rentengarantiezeit oder auch eine Rückgewähr.